Polizeimeldung: 036/2022
Stendal, den 06.02.2022

Pressemeldungen

Zeitraum vom 04.02.2022 bis 06.02.2022

Kriminalitätsgeschehen

 

Sachbeschädigung am Kfz

Stendal, Clausewitzstraße, 05.02.2022, 09:00 Uhr

An einem abgemeldeten Fahrzeug, welches auf dem Gelände der DEKRA abgestellt wurde, wurde die gesamte linke Fahrzeugseite und das Heck beschädigt. Im Pkw konnten Steine aufgefunden werden, welche als Tatmittel in Frage kommen. Es entstand dabei ein Sachschaden von ca. 5000€.

 

Sachdienliche Hinweise werden im Polizeirevier Stendal unter Tel. 03931 / 685 291 oder in jeder anderen Polizeidienststelle entgegengenommen.

 

 

Verkehrsgeschehen

 

Verkehrsunfall mit Sachschaden und Unfallflucht

Stendal, 04.02.2022, 12:53 Uhr

Eine 44-jährige Fahrzeugführerin befuhr mit ihrem Opel den Mönchskirchhof und wollte links in die Hauptstraße Westwall einbiegen. Dabei übersah sie die von rechts kommende 47-jährige Fahrzeugführerin eines Skodas, welche gerade die grün geschaltete Lichtzeichenanlage überquert hatte. Es kam im Einmündungsbereich zum Zusammenstoß und es entstand Sachschaden an den Fahrzeugen.

 

Verkehrsunfall mit Sachschaden und Unfallflucht

Tangermünde, Arneburger Straße, 04.02.2022, 14:12 Uhr

Durch einen Zeugen wurde beobachtet, dass an einem abgeparkten Pkw der Außenspiegel durch einen vorbeifahrenden Sattelzug beschädigt wurde. Dieser wollte abbiegen und scherte mit seinem Anhänger aus, wodurch es zur Kollision der Fahrzeuge kam. Der Fahrzeugführer des Sattelzugs verließ unerlaubt den Unfallort.

 

Fahren ohne Fahrerlaubnis

Tangermünde, B 189, 04.02.2022, 18:00 Uhr

Während der Streifentätigkeit stellten die Polizeibeamten ein Moped vor sich fahrend fest und unterzogen den 34-jährigen Fahrzeugführer einer Verkehrskontrolle. Der 34-Jährige war nicht im Besitz der erforderlichen Fahrerlaubnis. Weiterhin nahmen die Polizeibeamten Anzeichen für den Konsum von Betäubungsmitteln beim Fahrzeugführer wahr. Ein durchgeführter Drogenschnelltest reagierte positiv auf Cannabis und Amphetamine. Zur Beweissicherung wurde eine Blutprobenentnahme durchgeführt und die Weiterfahrt untersagt. Ein Strafverfahren und Ordnungswidrigkeitenverfahren wurde eingeleitet.

 

Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz

Havelberg, Rathenower Straße, 04.02.2022, 18:48 Uhr

Im Rahmen der Streife wurde ein Pkw Citroen angehalten und der Fahrzeugführer einer Verkehrskontrolle unterzogen. Eine Überprüfung im polizeilichen Auskunftssystem ergab, dass für diesen Pkw kein Versicherungsschutz mehr besteht. Die Siegel wurden von den Kennzeichen entfernt und dem Fahrzeugführer die Weiterfahrt mit diesem Fahrzeug untersagt. Ein Strafverfahren wurde eingeleitet.

 

Fahren ohne Fahrerlaubnis und unter Alkoholeinfluss

Havelberg, Weinbergstraße, 05.02.2022, 16:15 Uhr

Durch einen 24-Jährigen wurde ein Kraftrad geführt, obwohl dies nicht zugelassen und der Fahrzeugführer nicht im Besitz der erforderlichen Fahrerlaubnis war. Aufgrund dieser Straftaten wurde ein Strafverfahren eingeleitet. Weiterhin hatte er zuvor Alkohol konsumiert, sodass diesbezüglich ein Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet wurde.

 

Fahren unter dem Einfluss von Betäubungsmitteln

Bismark, Holzhausener Straße, 05.02.2022, 23:33 Uhr

Während der Streifentätigkeit wurde ein 22-jähriger Fahrzeugführer einer Kontrolle unterzogen. Dabei wurde ein Drogenschnelltest durchgeführt, welcher positiv auf Cannabis und Amphetamine reagierte. Weiterhin konnten im Fahrzeug eine geringe Menge an Cannabis aufgefunden und sichergestellt werden. Es wurde ein Strafverfahren und Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet.

 

Geschwindigkeitsmessungen

Stendal, B 189, 05.02.2022

In der Zeit von 09:30 Uhr bis 11:20 Uhr wurden auf der B 189 Höhe der Abfahrt Peulingen Geschwindigkeitsmessungen durchgeführt. Es wurden über 300 Fahrzeuge gemessen, wobei sechs Fahrzeuge die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 100km/h überschritten. Das schnellste Fahrzeug fuhr 119km/h.

 

 

Die in der Pressemitteilung enthaltenen personenbezogenen Daten (Angaben zu Personen, Fotos, usw.) werden Ihnen auf Grundlage des § 28 des Gesetzes über die öffentliche Sicherheit und Ordnung des Landes Sachsen-Anhalt (SOG LSA) vom 23.09.2003, GVBl. LSA 2003, S. 204, in der jeweils gültigen Fassung übermittelt. Das heißt, die Übermittlung erfolgt ausschließlich zur Inanspruchnahme der Fahndungshilfe.

 

Ist die Fahndungshilfe aus polizeilicher Sicht entbehrlich, erhalten Sie hierüber unverzüglich eine schriftliche Mitteilung. Vorsorglich wird bereits an dieser Stelle darauf hingewiesen, dass Sie sich anschließend bei einer Fortsetzung Ihrer Maßnahmen nicht mehr auf das Ersuchen der Polizeidirektion Sachsen-Anhalt Nord berufen dürfen. Eine erfolgte Nutzung des Internets zu Zwecken der Fahndungshilfe ist umgehend zu beenden.

 

 

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