Polizeimeldungen
Berichtszeitraum vom 09.02.2022 bis 10.02.2022
Verstoß Pflichtversicherungsgesetz und Waffengesetz
Elbe-Parey, Lustgarten, 09.02.202, 10:20 Uhr
Polizeibeamte des Reviereinsatzdienstes kontrollierten gestern einen 34-Jährigen, der mit seinem PKW DaimlerChrysler in Parey die Straße am Lustgarten befuhr. Im Zuge der Überprüfung wurde festgestellt, dass für den PKW kein Versicherungsschutz bestand. Ferner nahmen die Beamten Cannabisgeruch aus dem Fahrzeug wahr. Ein bei dem Fahrzeugführer durchgeführter Drogenschnelltest reagierte zudem positiv, was dazu führte, dass der Fahrzeugführer ins Klinikum verbracht wurde, wo eine Blutprobenentnahme erfolgte. Bei der Durchsuchung des PKW wurde ein Teleskopschlagstock aufgefunden und entsprechend des Waffengesetztes sichergestellt.
Gegen den Beschuldigten wurden Strafanzeige wegen Verstöße gegen das Pflichtversicherungsgesetz, Waffengesetz und das Betäubungsmittelgesetz gefertigt. Zudem wurde ein Ordnungswidrigkeitsverfahren wegen des Führens eines Kraftfahrzeuges unter Einfluss von Betäubungsmitteln eingeleitet. Die Weiterfahrt wurde dem Fahrzeugführer untersagt und der Fahrzeugschlüssel sichergestellt.
Geschwindigkeitskontrollen
Genthin, Berliner Chaussee, 09.02.2022, 08:00 Uhr bis 13:05 Uhr
Am Mittwoch führte die Polizei in Genthin im Bereich der Berliner Straße Geschwindigkeitskontrollen durch. Die hier zulässige Höchstgeschwindigkeit beträgt 50 km/h. Im gesamten Zeitraum wurden 709 Fahrzeuge von dem Messgerät erfasst. Bei diesen wurden in der Summe 24 Überschreitungen festgestellt, von denen sich alle Verstöße im Verwarngeld Bereich befinden. Die höchst gemessene Geschwindigkeit an der Messstelle betrug 73 km/h.
Fahren ohne Fahrerlaubnis
Burg, Magdeburger Chaussee, 09.02.2022, 17:20 Uhr
Polizeibeamte des Reviereinsatzdienstes kontrollierten gestern einen 23-jährigen Mann mit einem E-Roller. Eine Überprüfung der Person ergab, dass dieser keine erforderliche Fahrerlaubnisklasse für das Führen dieses Fahrzeugs besitzt. Nach Angaben des Fahrers sollte der E-Roller eine Höchstgeschwindigkeit von 30 Km/h haben. Bei einer ersten Überprüfung des Fahrzeugs vor Ort zeigte das Display einen Wert von 35 Km/h an. Es wurde eine Strafanzeige aufgenommen und das Fahrzeug sichergestellt.
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