Polizeimeldung: 022/2022
Magdeburg, den 18.02.2022

Polizeimeldung

Öffentlichkeitsfahndung

Magdeburg | Im vergangenen Jahr wurde eine 18-Jährige zweifach Opfer eines ihr unbekannten Mannes. Die Polizei sucht nun mit einem Phantombild nach dem Tatverdächtigen und bittet um Hinweise aus der Bevölkerung.

Im September traf sich die junge Frau in ihrer Wohnung mit einem Mann, den sie über eine Datingplattform kennenlernte und der sich „Marcko“ nannte. Dieser nahm gegen ihren Willen sexuelle Handlungen an ihr vor. Ihre Aufforderungen, dies zu unterlassen, wurden von dem Tatverdächtigen ignoriert. Im November erschien der Unbekannte noch einmal an der Wohnung der 18-Jährigen, um mit ihr zu reden. Das Gespräch eskalierte, als er Sex forderte und die Geschädigte dies ablehnte. Es kam zu einer körperlichen Auseinandersetzung, bei der der Tatverdächtige das Opfer schlug und mit einem Messer bedrohte. Er ließ erst von ihr ab, als sie drohte die Polizei zu rufen.

Der Tatverdächtige wird wie folgt beschrieben:

Die Polizei leitete Ermittlungsverfahren ein, deren Ermittlungen noch andauern.

Personen, die den Tatverdächtigen anhand des Bildes oder der Beschreibung erkennen, werden gebeten, sich unter der Rufnummer 0391-546-5196 bei der Kriminalpolizei in Magdeburg zu melden. 


Die in der Pressemitteilung enthaltenen personenbezogenen Daten (Angaben zu Personen, Fotos, usw.) werden Ihnen auf Grundlage des § 28 des Gesetzes über die öffentliche Sicherheit und Ordnung des Landes Sachsen-Anhalt (SOG LSA) vom 23.09.2003, GVBl. LSA 2003, S. 204, in der jeweils gültigen Fassung übermittelt. Das heißt, die Übermittlung erfolgt ausschließlich zur Inanspruchnahme der Fahndungshilfe.

Ist die Fahndungshilfe aus polizeilicher Sicht entbehrlich, erhalten Sie hierüber unverzüglich eine schriftliche Mitteilung. Vorsorglich wird bereits an dieser Stelle darauf hingewiesen, dass Sie sich anschließend bei einer Fortsetzung Ihrer Maßnahmen nicht mehr auf das Ersuchen der Polizeiinspektion Magdeburg berufen dürfen. Eine erfolgte Nutzung des Internets zu Zwecken der Fahndungshilfe ist umgehend zu beenden.

 


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