Pressemitteilung: 076/2022
Magdeburg, den 08.03.2022

Krieg in der Ukraine/Umgang mit Schutzsuchenden in Sachsen Anhalt

Seit dem Angriffsbefehl des russischen Präsidenten Wladimir Putin am 24. Februar 2022 auf den souveränen Staat Ukraine sind hunderttausende Menschen auf der Flucht vor Krieg und Zerstörung.

In Sachsen-Anhalt sind bisher rund 1.570 Kriegsflüchtlinge aus der Ukraine direkt von den Kommunen aufgenommen worden, darunter sind 129 Kinder im Kindergarten- und 248 Kinder im schulpflichtigen Alter (Stand: 07. März 2022, 15.00 Uhr). Bisher nicht erfasst sind ukrainische Kriegsflüchtlinge, die bei Freunden, Verwandten oder hilfsbereiten Sachsen-Anhalterinnen und Sachen-Anhaltern privat untergekommen sind.

In den Zwischenunterbringungen des Landes sind derzeit insgesamt rund 170 Kriegsflüchtlinge untergebracht, davon mindestens 12 Kinder im Kindergarten- und 45 Kinder im schulpflichtigen Alter (Stand: 08. März 2022, 08.00 Uhr).

Nach dem Ratsbeschluss auf EU-Ebene, die Aufnahme von Flüchtlingen aus der Ukraine in allen EU-Mitgliedstaaten zu vereinfachen, greift in Deutschland § 24 Aufenthaltsgesetz.

Innenministerin Dr. Tamara Zieschang: „Kriegsflüchtlingen aus der Ukraine gewährt auch Sachsen-Anhalt unkompliziert vorübergehenden Schutz. Jeder wird untergebracht, erhält bei Bedarf finanzielle Unterstützung und darf arbeiten. Bürgerinnen und Bürgern, Kommunen und Hilfsorganisationen gilt mein ausdrücklicher Dank für ihren unermüdlichen Einsatz und die unbeschreiblich große Solidarität.“

Hintergrund:

Das Land hat kurzfristig Zwischenunterbringungen geschaffen. Diese Quartiere dienen ausschließlich Kriegsflüchtlingen aus der Ukraine.

Die Zwischenunterbringungen sind eine erste Anlaufstelle, wenn keine unmittelbare Unterbringung in den Kommunen möglich war oder ist. Hier werden die Neuzugänge erfasst und anschließend in die Aufnahmekommunen verteilt. Ein dauerhafter Aufenthalt ist in der Zwischenunterbringung nicht vorgesehen.

Als Zwischenunterbringung des Landes sind derzeit angemietet worden:

Das Land könnte bei Bedarf umgehend weitere Objekte im Land anmieten. Einzelne Objekte sind bereits in der engeren Wahl.

Darüber hinaus können bis zu 100 Kriegsflüchtlinge aus der Ukraine in der Landeserstaufnahme in Magdeburg untergebracht werden.

Die Turnhalle in der ZASt in Halberstadt ist vorbereitet, um kurzfristig reagieren zu können und bis zu 100 Menschen kurzzeitig unterzubringen.

Parallel dazu schaffen die Kommunen mit Hochdruck eigene Aufnahmekapazitäten, prüfen die Schaffung weiterer Unterbringungsplätze und bereiten diese vor. Bislang konnten die allermeisten Kriegsflüchtlinge direkt in den Kommunen untergebracht werden.

Was Geflüchtete nach ihrer Ankunft in Sachsen-Anhalt tun müssen, wer Anspruch auf vorübergehenden Schutz hat, wie sie einen Aufenthaltstitel, finanzielle Unterstützung oder eine Arbeitserlaubnis bekommen, hat das Ministerium für Inneres und Sport in einer Übersicht auf der eigenen Webseite zusammengetragen. Die Übersicht wird anlassbezogen aktualisiert und ist mit leichter Verzögerung auch in ukrainischer und russischer Sprache abrufbar:

https://lsaurl.de/FAQUkraine

 

Impressum:
Staatskanzlei des Landes Sachsen-Anhalt Pressestelle
Hegelstraße 42
39104 Magdeburg


Tel: (0391) 567-6666
Fax: (0391) 567-6667
Mail: staatskanzlei@stk.sachsen-anhalt.de

Anhänge zur Pressemitteilung