Gedenken an die Opfer terroristischer Gewalt
Innenministerium ordnet für den 11. März Trauerbeflaggung an
In Deutschland wird am 11. März 2022 erstmals ein nationaler Gedenktag für die Opfer terroristischer Gewalt begangen. Das Ministerium für Inneres und Sport des Landes Sachsen-Anhalt hat für diesen Tag Trauerbeflaggung an allen Dienstgebäuden des Landes Sachsen‑Anhalt angeordnet.
In Deutschland gab es in den vergangenen Jahren mehrere terroristische Taten: das islamistische Attentat am Berliner Breitscheidplatz, den rechtsterroristischen Anschlag im hessischen Hanau und den rechtsextremen Terroranschlag in Halle (Saale). Dabei versuchte der Täter zunächst vergeblich, am höchsten jüdischen Feiertag Jom Kippur in die mit Gläubigen besetzte Synagoge in Halle (Saale) einzudringen. Dabei erschoss er eine Hallenserin auf der Straße und einen jungen Merseburger in einem Dönerimbiss und verletzte auf seiner Flucht mehrere Menschen.
Innenministerin Dr. Tamara Zieschang: „Unsere Gedanken und unser Mitgefühl sind bei den Opfern und ihren Angehörigen, bei den Schwerverletzten, den Traumatisierten und den Betroffenen.“
Hintergrund:
Der „Nationale Gedenktag für die Opfer terroristischer Gewalt“ wird in diesem Jahr erstmals begangen. Er knüpft an den „Europäischen Gedenktag für die Opfer des Terrorismus“ an. Dieser wurde 2005 eingeführt, ein Jahr nach den Bombenanschlägen in Madrid am 11. März 2004. Auch der „Nationale Gedenktag für die Opfer terroristischer Gewalt“ soll laut Bundesregierung künftig jährlich begangen werden.
Impressum:
Ministerium für Inneres und Sport des Landes Sachsen-Anhalt
Verantwortlich:
Franziska Höhnl
Pressesprecherin
Halberstädter Straße 2 / am "Platz des 17. Juni"
39112 Magdeburg
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