Amtliche Bekanntmachung
Bekanntmachung der Allgemeinverfügung der Polizeiinspektion Magdeburg - Versammlungsbehörde -, Sternstraße 12, 39104 Magdeburg, zur Beschränkung der so genannten „Spaziergänge“ zum Protest gegen die CORONA-Politik vom 14.03.2022
Durchführung des Gesetzes des Landes Sachsen-Anhalt über Versammlungen und Aufzüge (VersammlG LSA)
Die Polizeiinspektion Magdeburg erlässt auf Grundlage des § 13 Abs. 1 VersammlG LSA folgende
Allgemeinverfügung:
I. Nicht angemeldete Versammlungen nach Art. 8 des Grundgesetzes (GG), die gegen die CORONA-Politik protestieren, werden wie folgt beschränkt:
- Diese Versammlungen sind ausschließlich ortsfest zulässig.
- Die Allgemeinverfügung wird für sofort vollziehbar erklärt.
II. Die Allgemeinverfügung tritt am 16.03.2022 in Kraft und mit Ablauf des 22.03.2022 außer Kraft.
Die Allgemeinverfügung enthält eine Begründung. Diese kann innerhalb der Dienstzeiten in der Polizeiinspektion Magdeburg, Sternstraße 12, 39104 Magdeburg, eingesehen werden.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen diese Allgemeinverfügung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift in der Polizeiinspektion Magdeburg, Sternstraße 12, 39104 Magdeburg zu erheben.
Gegen die Anordnung der sofortigen Vollziehung kann nach § 80 Abs. 5 VwGO ein Antrag auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung eines gegen diese Verfügung zulässigen Widerspruchs beim Verwaltungsgericht Magdeburg, Breiter Weg 203-206, 39104 Magdeburg gestellt werden.
Polizeiinspektion Magdeburg
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39104 Magdeburg
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