Polizeimeldung: 85/2022
Halberstadt, den 17.03.2022

Polizeimeldungen

Kriminalitäts- und Verkehrsgeschehen

Mit 1,10 Promille unterwegs Blankenburg – Am 17.03.2022 befuhr ein 58-Jähriger mit einem Pkw VW gegen 01:15 Uhr die Lange Straße, obwohl er unter Alkoholeinfluss stand. Ein Atemalkoholtest ergab einen Vorwert von 1,10 Promille. Die Beamten leiteten ein Ermittlungsverfahren wegen Trunkenheit im Verkehr gegen den Mann ein, ließen ihm eine Blutprobe entnehmen und beschlagnahmten den Führerschein. Das Fahrzeug war den Beamten aufgefallen, weil der Fahrer keine Beleuchtung eingeschaltet hatte und in Schlangenlinien fuhr. Da sich der Mann zeitweilig den polizeilichen Maßnahmen durch Gewaltanwendung gegenüber den Beamten widersetzte, leiteten die-se ein Ermittlungsverfahren wegen Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte gegen den 58-Jährigen ein. E-Scooter ohne Versicherungskennzeichen Halberstadt – Am 16.03.2022 befuhr eine 33-Jährige mit einem E-Scooter gegen 15:40 Uhr die Westerhäuser Straße, wobei am Fahr-zeug ein abgelaufenes Versicherungskennzeichen angebracht war. Die Beamten leiteten ein Ermittlungsverfahren wegen des Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz gegen die Frau ein und untersagten ihr die Weiterfahrt. Ilsenburg – Am 16.03.2022 befuhr ein 34-Jähriger mit einem E-Scooter gegen 18:45 Uhr die Wernigeröder Straße, wobei kein Versicherungskennzeichen am Fahrzeug angebracht war. Eigenen Angaben zufolge hatte er den E-Scooter erst gekauft und wollte lediglich eine Probefahrt absolvieren. Die Beamten leiteten ein Ermittlungsverfahren wegen des Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz gegen den Mann ein und untersagten ihm die Weiterfahrt. Wernigerode – Am 16.03.2022 befuhr ein 31-Jähriger mit einem E-Scooter gegen 22:30 Uhr die Ilsenburger Straße, obwohl er im Ver-dacht steht, unter Drogeneinfluss gefahren zu sein. Ein Drogen-schnelltest reagierte positiv auf Cannabis. Die Beamten leiteten ein Ordnungswidrigkeitsverfahren gegen den Mann ein und ließen ihm eine Blutprobe entnehmen. Sollte sich der Anfangsverdacht im Ergebnis der Blutuntersuchung bestätigen, muss der 31-Jährige mit 500 Euro Bußgeld, zwei Punkten und einem Monat Fahrverbot rechnen. In diesem Zusammenhang weist die Polizei wiederholt darauf hin, dass für derartige E-Scooter eine Versicherungspflicht besteht, welche durch das Anbringen eines gültigen Versicherungskennzeichens nachgewiesen wird. Bezüglich des Fahrens unter berauschenden Mitteln gelten die gleichen Promillewerte wie beim Autofahren. Angerufene erkennen Betrugsmasche Harzgerode – Am 16.03.2022 erhielt ein 78-Jähriger gegen Mittag einen Anruf von einer Frau, die sich als Polizeikommissarin aus Halberstadt vorstellte und mitteilte, dass die Enkeltochter des Rentners bei einem Verkehrsunfall eine Frau angefahren habe, welche in weiterer Folge verstorben sei. Aufgrund dieses Umstandes befände sich die Enkeltochter derzeit im Gewahrsam, könne jedoch bei Zahlung einer Kaution in Höhe von ca. 35.000 Euro wieder freigelassen werden. Auf den Wunsch des Rentners, seine Enkeltochter sprechen zu wollen, meldete sich eine jugendlich wirkende Frau mit weinerlicher Stimme. Erst als die eigene Tochter des 78-Jährigen zu dem Telefonat hinzukam und äußerte, dass sie doch gerade erst mit ihrer eigenen Tochter telefonischen Kontakt hatte, beendete die unbekannte Frau, die mit unterdrückter Nummer an-gerufen hatte, das Telefonat. Rieder – Am 16.03.2022 erhielt eine 69-jährige Frau gegen Mittag einen Anruf mit unterdrückter Rufnummer von einer bislang unbekannten Frau. Diese gab sich als Tochter der Rentnerin aus und teilte mit, dass sie einen Verkehrsunfall mit Todesfolge verursacht hätte. Um einer Haftstrafe zu entgehen, solle die Rentnerin einen zu diesem Zeitpunkt nicht konkret benannten Geldbetrag überweisen. Da jedoch der von der 69-Jährigen erfragte vermeintliche Unfallort nicht auf der Wegstrecke der Tochter liegt, wurde die Rentnerin stutzig und beendete das Telefonat. Die Beamten leiteten in beiden Fällen ein Ermittlungsverfahren wegen versuchten Betruges ein und warnen vor dieser Masche. Ladendieb nach Fluchtversuch gestellt Quedlinburg – Am 16.03.2022 entwendete ein 24-Jähriger diverse Lebensmittel sowie mehrere Flaschen Alkohol in einem Supermarkt im Harzweg. Anschließend flüchtete er in Richtung Stresemannstraße, wobei er kurzzeitig von einem Mitarbeiter des Supermarktes verfolgt wurde. Eine 15-jährige Quedlinburgerin, die den Vorfall beobachtet hatte, verständigte umgehend die Polizei und verfolgte den polizeilich bekannten Mann bis zu einem Supermarkt in der Stresemannstraße, wo der 24-Jährige von den Beamten gestellt werden konnte. Sie fanden bei dem 24-Jährigen das Diebesgut, stellten es sicher und übergaben es wieder den beiden betroffenen Supermärkten in der Stresemannstraße sowie im Harzweg. Darüber hinaus leiteten sie ein Ermittlungsverfahren wegen Ladendiebstahls gegen den 24-Jährigen ein. In diesem Zusammenhang bedankt sich die Polizei bei der aufmerksamen 15-jährigen Jugendlichen, die umgehend die Polizei informiert und den Ladendieb verfolgt hatte, sodass dieser gestellt werden konnte.

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