Pressemitteilung: 25/2022
Magdeburg, den 08.04.2022

Studierende sollen von höheren Fördersätzen und Freibeträgen profitieren

Willingmann begrüßt geplante BAföG-Reform des Bundes: „Rundes Paket“

Die Bundesregierung hat in dieser Woche einen Gesetzentwurf zur Reform der Bundesausbildungsförderung (BAföG) beschlossen, der ab Wintersemester 2022/23 unter anderem höhere Fördersätze, Wohnzuschläge und Freibeträge vorsieht. Sachsen-Anhalts Wissenschaftsminister Prof. Dr. Armin Willingmann begrüßt die aktuellen Pläne des Bundes. „Das ist ein rundes Paket, von dem auch Studierende in Sachsen-Anhalt spürbar profitieren werden“, erklärte Willingmann am Freitag. „Ich bin zuversichtlich, dass gerade durch die deutlich steigenden Freibeträge wieder mehr Menschen BAföG-Leistungen erhalten und so an bester Bildung teilhaben können.“

Von den rund 55.000 Studierenden in Sachsen-Anhalt erhielten nach der jüngsten Erhebung im Jahr 2020 12.345 BAföG-Leistungen. In Relation wurden damit fast doppelt so viele Studierende unterstützt wie im Bundesdurchschnitt. Auch 7.741 Schülerinnen und Schüler erhielten BAföG. „Die Reform der Bundesausbildungsförderung kommt zur rechten Zeit“, erläuterte Willingmann. „Immer mehr Familien, in denen beide Eltern arbeiten, können sich das Studium der Kinder heutzutage kaum noch leisten. Nach den bisherigen BAföG-Bestimmungen waren viele Studierende, die eigentlich Unterstützung benötigen, nicht antragsberechtigt. Hier schafft die Reform jetzt Abhilfe, der Kreis der Antragsberechtigten wird sich deutlich erweitern.“

Der aktuelle Gesetzentwurf sieht folgende Änderungen vor:
• Die Freibeträge für Einkommen der Eltern werden um 20 Prozent erhöht (bei verheirateten Eltern steigt er so von 2.000 auf 2.400 Euro)
• Die Bedarfssätze und der Kinderbetreuungszuschlag steigen um 5 Prozent.
• Der Wohnzuschlag für nicht bei den Eltern wohnende Studierende wird von 325 auf 360 Euro erhöht.
• Die Altersgrenze für BAföG-Geförderte steigt von 30 auf 45 Jahre.
• Der Vermögensfreibetrag wird deutlich erhöht – von 8.200 auf 45.000 Euro.
• BAföG-Anträge sollen künftig auch digital gestellt werden können.
• Der Bund soll die Möglichkeit erhalten, in Krisensituationen wie etwa einer Pandemie die Höchstdauer der BAföG-Förderung durch Verordnung zu verlängern.

Positiv hob Willingmann auch die geplante Nothilferegelung hervor. „Die Corona-Pandemie hatte auch für die Studierenden erhebliche Auswirkungen. Mehrere Semester waren sie auf Onlinelehre angewiesen. Insofern ist es richtig, dass die Bundesregierung hier für künftige Krisen die Verlängerung der Höchstdauer der Förderung optional mit aufnimmt.“

Eingeführt wurde die Bundesausbildungsförderung 1971. Seither haben bundesweit mehr als 36 Millionen Menschen vom BAföG profitiert. Die Förderung wird vollständig durch den Bund finanziert.


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