(OLG NMB) Verfahren gegen Leonora M. wegen mutmaßlicher Beteiligung am „Islamischen Staat“ Urteilsverkündung voraussichtlich am 18.05.2022
Die Angeklagte verantwortet sich vor dem Staatsschutzsenat des Oberlandesgerichts Naumburg wegen des Vorwurfs der Beteiligung an einer ausländischen terroristischen Vereinigung, der Beihilfe zu einem Verbrechen gegen die Menschlichkeit und des Verstoßes gegen das Kriegswaffenkontroll- und das Waffengesetz. Da sie die vorgeworfenen Taten als Jugendliche und Heranwachsende begangen haben soll, wird die Hauptverhandlung nicht-öffentlich durchgeführt.
Am Mittwoch, den 18. Mai 2022, beginnt um 9:30 Uhr der voraussichtlich letzte Hauptverhandlungstermin, in dem die Verkündung eines Urteils ebenfalls in nicht-öffentlicher Sitzung vorgesehen ist.
Den Vertreterinnen und Vertretern der Medien steht nach Abschluss der Urteilsverkündung der Pressesprecher des Oberlandesgerichts Naumburg für einen Pressetermin zur Verfügung, der im Foyer (Eingangsbereich) des
Amtsgerichts Halle (Saale)
Justizzentrum
Thüringer Straße 16
06112 Halle (Saale)
nach Abschluss der Urteilsverkündung beabsichtigt ist. Nur in dem für die Öffentlichkeitsarbeit im Verfahren gegen Leonora M. ausgewiesenen Bereich des Foyers des Justizzentrums ist während des Pressetermins die Anfertigung von Lichtbild-, Foto-, Film- und Tonaufnahmen erlaubt. Der für die Hauptverhandlung reservierte Bauteil des Justizzentrums ist für die Öffentlichkeit nicht zugänglich.
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