Polizeimeldung: 147/2022
Köthen, den 17.06.2022

Polizeimeldung

Berichtszeitraum vom 16. bis 17.06.2022

Verkehrslage

Verkehrsunfall mit Personenschaden

Trotz Fahrzeugverkehr betrat ein 10-Jähriger am 17.06.2022 gegen 07.30 Uhr die Köthener Lohmannstraße mit der Absicht diese zu überqueren. Hierbei wurde er von einer 33 Jahre alten VW-Fahrerin erfasst, die die Lohmannstraße in Richtung Baasdorfer Straße befuhr. Durch den Zusammenstoß kam der Junge zu Fall und zog sich Verletzungen zu. Er wurde durch Rettungskräfte in ein nahegelegenes Krankenhaus verbracht und dort stationär aufgenommen. Die Fahrzeugführerin erlitt einen Schock. Der entstandene Sachschaden am VW wurde auf etwa 2000 Euro geschätzt.

Verkehrsunfall mit Sachschaden

Ein Gesamtschaden von ungefähr 600 Euro entstand bei einem Verkehrsunfall am 17.06.2022 in Aken. Gegen 6 Uhr befuhr ein Linienbus die Töpferbergstraße in Richtung Kaiserstraße. Hier streifte der 55-jährige Buslenker beim Vorbeifahren einen dort abgeparkten PKW Skoda. 

Unfallflucht

Die Polizei in Köthen ermittelt derzeit in einem Verfahren wegen Unerlaubten Entfernens vom Unfallort. Demzufolge befuhr ein Unbekannter mit einem Kraftfahrzeug die Akener Hopfenstraße und bog Am Dreieck rechtsseitig in diese Straße ein. Dabei beschädigte er in größerem Umfang den dortigen gepflasterten Gehweg. Die Schadenshöhe beläuft sich nach ersten Angaben auf rund 2500 Euro. Der Verkehrsunfall ereignete sich im Zeitraum vom 14.06.2022 20 Uhr bis 15.06.2022 6 Uhr. Das Polizeirevier Anhalt-Bitterfeld sucht unter der Rufnummer 03496/4260 oder per Mail efst.prev-abi@polizei.sachsen-anhalt.de Zeugen des Vorfalls bzw. erbittet Hinweise, die zur Aufklärung der Straftat dienen.

Verkehrsunfall mit Sachschaden

Eine 66-Jährige beabsichtigte am 16.06.2022 gegen 15 Uhr mit ihrem PKW Ford vom rechten Fahrbahnrand der Haselopstraße in Zerbst in den fließenden Verkehr einzufahren. Dabei kollidierte sie mit einem sich im Nachfolgeverkehr befindlichen PKW Opel eines 73 Jahre alten Fahrers. Die Schadenssumme für den Opel liegt bei annähernd 1000 Euro. Das unfallverursachende Fahrzeug wies einen Schaden von circa 1500 Euro auf.

Kriminalitätslage

Körperverletzung

Zwischen zwei männlichen Personen kam es in den Abendstunden des 16.06.2022 in einer Gartensparte in der Friedrich-Ebert-Straße in Köthen zu einer körperlichen Auseinandersetzung. Als ein 30 Jahre alter Mann gegen 20 Uhr an einer Parzelle vorbeiging, schlug der sich darin befindliche Hund an. In Folge dessen kam es zu einem Streitgespräch zwischen dem 30-Jährigen und dem 36-jährigen Pächter des Gartengrundstücks. Damit sollte es aber noch nicht genug sein. Der 30-Jährige schleuderte sodann eine mitgeführte Bierflasche in Richtung des Oberkörpers seines Widersachers. Nur durch eine Meidbewegung konnte dieser einem Treffer entgehen. Der vermeintliche Geschädigte stieg nun über den Zaun und drängte seinen Gegner in Richtung Ausgang. Damit wollte sich dieser aber nicht zufriedengeben, ergriff eine Mistgabel und hielt sie in bedrohlicher Haltung in Richtung seines Gegenübers. Um einen möglichen Angriff abzuwehren, ergriff der 36-Jährige das Gartengerät. Dabei kam es zu einem Gerangel zwischen beiden Personen, wobei sie zu Boden stürzten. Der Gartenbesitzer zog sich leichte Verletzungen zu und musste medizinisch erstversorgt werden.

versuchter Ladendiebstahl

Ein 30-Jähriger ging am 16.06.2022 in einem Supermarkt in der Merziener Straße in Köthen besonders dreist vor. Ohne zu bezahlen steuerte er mit zwei Staubsaugern, einer Mikrowelle sowie alkoholischen Getränken im Einkaufswagen den Ausgang an, um den Markt zu verlassen. Hierbei konnte er jedoch durch das Verkaufspersonal gestoppt werden. Die Marktmitarbeiter nahmen ihm die Einkäufe ab und er verließ unverrichteter Dinge das Geschäft. Der Täter ist bereits wegen verschiedener Delikte polizeilich bekannt.

Betrugsmasche „Schockanruf“

Ein älterer Herr aus Sandersdorf-Brehna erhielt am 16.06.2022 gegen 11.30 Uhr einen Anruf einer vermeintlichen Polizeibeamtin, die ihn über einen angeblich von seiner Tochter verursachten Verkehrsunfall informierte, wobei eine Person tödlich verletzt worden sei. Um die Tochter aus der U-Haft entlassen zu können, sei eine Kaution in Höhe von 45.000 Euro zu hinterlegen. Der Anruferin gelang es, den 63-jährigen Senior zur Herausgabe einer Geldsumme von etwa 15.000 Euro zu bewegen. Der Geschädigte wurde nach Leipzig gelockt, wo er das Bargeld sodann an eine unbekannte weibliche Person übergab. Diese konnte als etwa 160 cm groß und dunkelhaarig beschrieben werden. Die Polizei rät, keinesfalls derartige Zahlungen zu leisten. Grundsätzlich werden Bürger niemals durch die Polizei über ihre Vermögensverhältnisse ausgefragt. Wer betrügerische Anrufe erhält, sollte einfach auflegen, um nicht zum Opfer dieser dreisten Masche zu werden.

 

 

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