Pressemitteilung: 327/2022
Magdeburg, den 19.07.2022

Neuregelungen im Zuwendungsbau

In der heutigen Kabinettsitzung hat das Ministerium der Finanzen über Neuregelungen im Zuwendungsbau informiert. Dabei handelt es sich um Baumaßnahmen, die mit öffentlichen Mitteln gefördert werden. Diese Bauvorhaben unterliegen einer staatlichen Überprüfung u.a. mit Blick auf Wirtschaftlichkeit, Zweckmäßigkeit und Ausführung. Die Überprüfung ist eine Aufgabe, die der Landesbetrieb Bau und Liegenschaftsmanagement Sachsen-Anhalt (BLSA) übernimmt.

Mit den neuen Regelungen werden die Wertgrenzen für die baufachlichen Prüfungen angehoben:

Finanzminister Michael Richter: „Die höheren Wertgrenzen reduzieren die Zahl der zu prüfenden Vorhaben, was in vielen Fällen die Verfahrensdauer verkürzt. Zudem wird der Baupreisentwicklung Rechnung getragen. Wichtig ist, dass bei der Festlegung der Wertgrenzen zwischen kommunalen und sonstigen Zuwendungsempfängern differenziert wurde, weil hier unterschiedliche Expertise hinsichtlich des haushaltsrechen Rahmens unterstellt wird.“

Hintergrund:

Unter Zuwendungsbau versteht man Baumaßnahmen, die mit öffentlichen Mitteln gefördert werden. Bei Zuwendungsbaumaßnahmen berät und prüft der Landesbetrieb BLSA im Auftrag der Zuwendungsgeber und Bewilligungsbehörden des Landes Sachsen-Anhalt zur Erzielung einer wirtschaftlichen und zweckmäßigen Bauplanung und deren späteren Ausführung entsprechend den Förderbestimmungen. Nach Fertigstellung der Baumaßnahme ist es Aufgabe des Landesbetriebes BLSA, die Übereinstimmung der Angaben im Verwendungsnachweis mit der Baurechnung und der Örtlichkeit in baufachlicher Hinsicht zu prüfen.

Anspruchsberechtigt sind Kommunen, öffentliche und private Institutionen, Projektträger aus Wirtschaft und Gesellschaft und ähnliche Organisationen. Zuwendungsgeber können die Europäische Union, der Bund oder das Land selbst sein.

Impressum:
Staatskanzlei des Landes Sachsen-Anhalt Pressestelle
Hegelstraße 42
39104 Magdeburg


Tel: (0391) 567-6666
Fax: (0391) 567-6667
Mail: staatskanzlei@stk.sachsen-anhalt.de

Anhänge zur Pressemitteilung