Pressemitteilung: 330/2022
Magdeburg, den 01.08.2022

Corona-Sondervermögen: Land fördert Projekte im Kulturbereich

Die Landesregierung fördert Vorhaben im Kulturbereich im Rahmen des beschlossenen Corona-Sondervermögens. Die Förderung betrifft Maßnahmen in den Bereichen „Kinder- und Jugendkultur, Soziokultur, Traditions- und Heimatpflege sowie Projektarbeit in Museen“, „Digitalisierung von Museen, kulturellen Einrichtungen und Kulturgütern“ sowie „Kommunale öffentliche Bibliotheken“. Das Fördervolumen für das Jahr 2023 hat einen Umfang von rund 1,4 Millionen Euro.

Kulturstaatssekretär Dr. Sebastian Putz rief Institutionen und Vereine zur breiten Nutzung dieser Fördermöglichkeiten auf und erklärte: „Um die Auswirkungen der Pandemie auf den Kulturbereich mildern zu können, bedarf es weiterhin erheblicher Kraftanstrengungen. Die jetzt zu Verfügung gestellten Mittel sollen den Kultureinrichtungen den Rücken freihalten und sie stärken. Die Wiederbelebung und Wiederaufnahme kultureller Aktivitäten hat einen hohen Stellenwert für die soziale Teilhabe und den sozialen Zusammenhalt. Wir helfen weiterhin, wo es notwendig ist. Dies ist ein wichtiges Signal für die Kulturschaffenden im Land.“

Die Bewilligung der Mittel erfolgt auf der Grundlage der Kulturförderrichtlinie. Abweichend hiervon kann die Landesförderung bis zu 80 v.H. betragen. In den Bereichen Kinder- und Jugendkultur sowie Soziokultur ist eine Übertragbarkeit der Fördermittel bis 2024 und für die Bibliotheken bis 2026 möglich. Somit können hier mehrjährige Vorhaben gefördert werden. In der Antragsbegründung ist der Bezug zur Corona-Pandemie und deren Auswirkungen sowie zur Wiederbelebung der Kultur- und Vereinstätigkeit plausibel darzustellen. Grundsätzlich beträgt der jährliche Mindestbetrag der Landesförderung 5.000 Euro und der Höchstbetrag 25.000 Euro, Abweichungen hiervon sind zu begründen.

Inhaltlich sollten die beantragten Projekte folgende Schwerpunkte umfassen:

Alle Interessierte sind aufgerufen, ihren Antrag für 2023 und gegebenenfalls für Folgejahre bis um 1. Oktober 2022 unter Verwendung des üblichen Antragsformulars (Kulturförderung) und mit explizitem Hinweis auf eine Förderung aus dem Corona-Sondervermögen beim Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt, Ernst-Kamieth-Str. 2, 06112 Halle, Referat 303 einzureichen.

 

 

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