Polizeimeldung: 219 / 2022
Landkreis Börde, den 27.08.2022

Polizeimeldungen

Kriminalitäts- und Verkehrslage

Kriminalitätslage

Diebstahl eines Elektrorollers am Bahnhof Haldensleben

Haldensleben, Jungfernstieg, 26.08.2022

Durch einen zunächst unbekannten Täter wurde am Bahnhofsvorplatz in Haldensleben ein mit Schloss gesicherter Elektroroller entwendet. Nach Bemerken des Diebstahls, veröffentlichte die Geschädigte bei „Facebook“ ein Bild ihres Rollers und bat die Bevölkerung um Mithilfe. Im Rahmen des Aufrufes meldete sich ein Facebook Nutzer und gab den entscheidenden Hinweis. Durch Ermittlungen der Polizei konnten weitere Zeugen ermittelt werden, welche bekannt gaben, dass eine männliche Person besagten Roller in einem Lagerraum deponiert haben soll. Mit diesem Kenntnisstand konnte über die Staatsanwaltschaft ein Durchsuchungsbeschluss für den Lagerraum erwirkt werden. Hierbei konnte der entwendete Roller aufgefunden und anschließend an die Geschädigte übergeben werden.

Zigarettendiebstahl im ALDI Markt Wolmirstedt

Wolmirstedt, Rogätzer Str. 33, 26.08.2022 gg. 19:45 Uhr

Im ALDI Markt Wolmirstedt konnte eine aufmerksame Mitarbeiterin beobachten wie sich ein unbekannter männlicher Täter Zugang zur verschlossenen Zigarettenablage an Kasse 2 verschaffte. Die Mitarbeiterin sprach den Täter direkt an, woraufhin er mehrere Zigarettenschachteln griff, diese in eine Tüte steckte und anschließend fluchtartig den Markt verließ. Die Mitarbeiterin eilte dem Täter hinterher, verlor diesen jedoch kurz darauf aus den Augen. Der Täter sei männlich gewesen, scheinbar 25 bis 30 Jahre alt, etwa 170 cm groß, schlanke Gestalt, mitteleuropäischer Phänotyp, kurze dunkelblonde Haare, bekleidet mit einer blauen Jeanshose und einem hellen T-Shirt. Hinweise zu dem bisher unbekannten Täter können dem Polizeirevier Haldensleben unter 03904- 4780 bekannt gegeben werden.

Verkehrslage

Pedelec Fahrer ohne Führerschein und Versicherung festgestellt

Haldensleben, Holzmarktstraße, 26.08.2022 gg. 17 Uhr

Im Rahmen der Streifentätigkeit konnte der Fahrer eines Pedelec-Bikes mit einer Geschwindigkeit von bis zu 45km/h festgestellt werden. Hierfür hätte der Fahrzeugführer eine entsprechende Fahrerlaubnis benötigt. Diese konnte er nicht vorlegen. Außerdem fehlte dem Pedelec das erforderliche Versicherungskennzeichen. Die Beamten fertigten eine Anzeige wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis, sowie eine Anzeige aufgrund des Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz.

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