Polizeimeldung: 206 / 2022
Dessau-Roßlau, den 28.08.2022

Polizeimeldung

Berichtszeitraum vom 26.08.2022 bis 28.08.2022

Kriminalitätsgeschehen

Fahren bei Fahrunsicherheit in Folge von Alkoholgenusses

Nach Beendigung einer Sachverhaltsaufnahme am 26.08.2022 im Bereich der Kavalierstraße beobachteten die Beamten gegen 17:02 Uhr einen Radfahrer, welcher auf sein Fahrrad stieg und dabei zu Fall kam. Dem 59-jährigen Dessauer wurde anschließend aufgeholfen und ans Herz gelegt, das Fahrrad zum Zielort zu schieben. Dies verstand der Verunfallte. Ca. 30m weiter stieg er jedoch wieder auf sein Fahrrad und stürzte erneut. Auch hier wurde dem Dessauer aufgeholfen. Hierbei vernahmen die Beamten Alkoholgeruch und führten einen Atemalkoholtest durch. Dieser ergab einen Wert von 2,07 ‰. Zur Blutprobenentnahme wurde er ins St. Joseph Krankenhaus verbracht. Anschließend wurde er aus der Maßnahme entlassen. Eine entsprechende Strafanzeige wurde gefertigt.

 

Am 27.08.2022 gegen 02:29 Uhr fiel den Beamten ein Radfahrer ohne vorgeschriebene Beleuchtungseinrichtungen auf. Um diesen darauf hinzuweisen, hielten die Beamten den Fahrradfahrer an. Hierbei nahmen sie bei dem 20-jährigen Dessauer starken Alkoholgeruch wahr. Zusätzlich war seine Aussprache sehr verwaschen. Daraufhin fürhetn die Beamten einen freiwilligen Atemalkoholtest durch. Hier konnte ein Wert von 1,79 ‰ ermittelt werden. Dem 20-jährigen wurde die Weiterfahrt untersagt und eine Strafanzeige wurde gefertigt.

 

Zaundiebstahl kurz vor Beginn der Einschulung

Am 27.08.2022 erging gegen 07:47 Uhr bei der Polizei die Meldung, dass an der Grundschule „Am Luisium“ mehrere Zaunfelder entwendet wurden. Als Tatzeitraum wird der 26.08.2022 um 20:00 Uhr bis zum 27.08.2022 um 04:45 Uhr angegeben. Ein Teil der entwendeten Zaunfelder wurden vor den Eingang des angrenzenden NP-Marktes abgestellt. Zwei weitere Zaunfelder fehlen vollständig. Vor Ort wurde bekannt, dass unbekannte Täter die Schrauben der Zaunelemente lösten, um diese zu entwenden.

 

Diebstahl Baumarkt Bauhaus

Am 27.08.2022 teilt eine Mitarbeiterin des Bauhaus Baumarktes einen Einbruchsdiebstahl mit. Unbekannte Täter durchtrennten hierfür ein Zaunfeld des Außenbereichs des Marktes und verschoben eine Palette Erde. Anschließend entwendeten die unbekannten Täter mittels CC-Ständer mehrere Zaunfelder, Türen, Pfosten und Aluträger. Zum Transport des Diebesguts wurde vermutlich ein Trasporter genutzt, welcher, laut Spurenlage, auf dem Parkplatz des E-Centers stand. Durch den Diebstahl entstand ein Stehlschaden in Höhe von ca. 10.500 €.

 

Fahren ohne Fahrerlaubnis

Am 27.08.2022 kontrollierten die Beamten einen BMW. Während der polizeilichen Überprüfung des Fahrzeugführers wurde bekannt, dass der 39-jährige Fahrzeugführer nicht im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis ist. Zur Gefahrenabwehr wurde der Fahrzeugschlüssel sichergestellt. Eine entsprechende Strafanzeige wurde gefertigt.

 

Fehlende Pflichtversicherung

Am Abend des 27.08.2022 kontrollierten die Beamten auf der Heidestraße einen Fahrzeugführer eines Elektrokleinstfahrzeug. Dieser Führte das Fahrzeug im öffentlichen Straßenverkehr ohne gültige Haftpflichtversicherung. Die Weiterfahrt wurde bis zum gültigen Versicherungsschutz untersagt und eine Strafanzeige gefertigt.

 

Vollstreckung Haftbefehl

Während einer Sachverhaltsaufnahme am Morgen des 28.08.2022 wurde bei der polizeilichen Überprüfung der beteiligten Personen bekannt, dass gegen einen 31-jährigen Dessauer ein offener Haftbefehl besteht. Zur weiteren Bearbeitung wurde der Betroffene in das Polizeirevier Dessau verbracht. Hier bekam er die Möglichkeit zu telefonieren und konnte sich die haftbefreiende Summe in Höhe von 600 € organisieren. Diese bewahrte ihn vor einer 60 tägigen Ersatzfreiheitsstrafe.

 

Verkehrsunfallgeschehen

 

Vorfahrt missachtet

Die Unfallverursacherin fuhr aus Richtung Amalienstraße in Richtung Friedhofstraße und überquerte dabei die Kreuzung Askanische Straße/Amalienstraße. Die Unfallbeteiligte befuhr die Askanische Straße in Richtung Museumskreuzung. Hierbei kam es zum Zusammenstoß beider Beteiligten auf der Kreuzung. Die Unfallverursacherin übersah die vorfahrtsberechtigte Unfallbeteiligte. Eine Kollision beider Fahrzeuge konnte nicht mehr verhindert werden. An beiden PKW entstand ein Sachschaden in Höhe von ca. 500 €. Beide Fahrzeuge waren weiterhin fahrbereit.

 

 

 

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