Pressemitteilung: 059/2022
Halle (Saale), den 01.09.2022

FFH-Studie nun öffentlich einsehbar

Wasserrechtliches Erlaubnisverfahren der CIECH Soda Deutschland GmbH & Co. KG

Ab dem 2. September können weitere Unterlagen, u.a. die bis zuletzt noch fehlende FFH-Studie, zum wasserrechtlichen Erlaubnisverfahrender CIECH Soda Deutschland GmbH & Co. KG eingesehen werden. Diese FFH-Verträglichkeitsstudie war seitens des Landesverwaltungsamtes als wichtiges Element im Verfahren vom Unternehmen abgefordert worden. Ein erster Entwurf konnte inhaltlich nicht akzeptiert werden, so dass eine Überarbeitung notwendig war.

Die FFH-Verträglichkeitsstudie und ein zusätzlich erstellter artenschutzfachlicher Beitrag werden nunmehr der Öffentlichkeit zugänglich gemacht. Darüber hinaus werden zwei Untersuchungen zu den Auswirkungen der Einleitungen auf Bode und Saale aus den Jahren 2018 und 2021 publiziert, ferner eine Untersuchung zu einer Überleitung des sogenannten Rückführwassers zur Elbe als Alternative zu einer Fortführung der Einleitung in die Bode und – dies ergänzend – eine Stellungnahme des Landesamts für Denkmalpflege und Archäologie zur mutmaßlichen Betroffenheit archäologischer Denkmale im Verlauf einer solchen Trasse.

Das verfahrensführende Landesverwaltungsamt beteiligt darüber hinaus die im Land Sachsen-Anhalt anerkannten Naturschutzvereine zu diesen Unterlagen und gibt ihnen Gelegenheit zur Stellungnahme innerhalb von zwei Wochen.

Die genannten Unterlagen sind auf der Webseite des Landesverwaltungsamts vom 02.09.2022 bis einschließlich zum 15.09.2022 eingestellt. Zudem wird dazu eine Sonderausgabe des behördlichen Amtsblatts veröffentlicht.


Hintergrund:
Die Prüfung der Verträglichkeit eines Projekts mit den Erhaltungszielen von ausgewiesenen FFH-Gebieten ist nach den Vorgaben der europäischen FFH-Richtlinie von den Behörden der Mitgliedsstaaten zu gewährleisten. Dabei wird in der Regel zunächst im Rahmen einer sogenannten Vorprüfung untersucht, ob eine erhebliche Beeinträchtigung eines FFH-Gebiets mit Gewissheit auszuschließen ist.

Im vorliegenden Fall befinden sich die Einleitstellen der betrieblichen Abwässer zwar außerhalb der ausgewiesenen FFH-Gebiete und die Einleitung soll nach den Angaben des Unternehmens zukünftig nicht ausgeweitet werden, dennoch ließ sich im Rahmen der Vorprüfung nicht mit Gewissheit ausschließen, dass die Einleitung insbesondere mit Blick auf tendenziell abnehmende Durchflussmengen eine erhebliche nachteilige Auswirkung auf einzelne Arten und damit das Netzwerk Natura 2000 haben kann (Stichwort: undurchdringliche „chemische Barriere“). Aus diesem Grund hatte sich das Erfordernis einer FFH-Studie ergeben.

 

Hinweis:
Darüber hinaus stellt das Landesverwaltungsamt alle aktuellen Informationen über die offiziellen Kanäle bei Instagram unter @lvwalsa und Twitter unter @LVwALSA zur Verfügung.

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