Pressemitteilung: 22/2022
Magdeburg, den 05.09.2022

Auswahl aus den Terminen im Landgericht Magdeburg im September 2022 (Stand: 02.09.2022)

  1. Strafverfahren

 

Sicherungsverfahren räuberischer Diebstahl und Körperverletzung in Ermsleben

25 KLs 832 Js 85405/21 (16/22) – 5. Strafkammer

 

1 Beschuldigter

1 psychiatrische Sachverständige

12 Zeugen

 

Prozessbeginn:                   Montag, 12. September 2022, 09.30 Uhr, Saal 5

Fortsetzungstermine:         14. und 20. September 2022, jeweils 09.30 Uhr, Saal 5

 

Dem 38-jährigen Beschuldigten werden zwei Straftaten vorgeworfen, die er in Ermsleben begangen haben soll. Am 27. August 2021 soll er in einem Supermarkt seinen Einkaufswagen mit Waren im Wert von rund 90,00 € beladen und die Kasse passiert haben, ohne die Waren bezahlen zu wollen. Als sich ein Zeuge ihm in den Weg stellte, soll der Beschuldigte die Bezahlung mangels Geldes verweigert haben und dem Zeugen mit Schlägen gedroht haben.

Am 25.11.2021 soll der Beschuldigte in einem Haus in Aschersleben die verschlossene Tür zum Zimmer eines dort schlafenden Mannes eingetreten haben und diesen getreten haben, so dass dieser verletzt worden sein soll.

Es bestehen Anhaltspunkte dafür, dass der Beschuldigte aufgrund einer psychischen Erkrankung schuldunfähig ist. Sollte er schuldunfähig sein, ihm die Taten nachgewiesen werden und er für die Allgemeinheit gefährlich sein, kommt eine dauerhafte Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus in Betracht. Dort ist der Beschuldigte bereits seit März 2022 vorläufig untergebracht.

 

Sicherungsverfahren Totschlag in Halberstadt

21 Ks 853 Js 74093/22 (5/22) – 1. Strafkammer

 

1 Beschuldigter

1 Nebenkläger

1 psychiatrischer Sachverständiger

1 rechtsmedizinische Sachverständige

11 Zeugen

 

Prozessbeginn:                   Donnerstag, 15. September 2022, 09.00 Uhr, Saal A 23

Fortsetzungstermine:         21. September 2022, 09.00 Uhr, Saal A 23

 

Dem 76-jährigen Angeklagten wird vorgeworfen, am 28. März 2022 in Halberstadt in der gemeinsamen Wohnung seine 74 Jahre alte Ehefrau getötet zu haben. Anschließend soll er versucht haben sich selbst umzubringen.

Es bestehen konkrete Anhaltspunkte dafür, dass der Beschuldigte aufgrund einer psychischen Erkrankung schuldunfähig ist. Sollte er schuldunfähig sein, ihm die Tat nachgewiesen werden und er für die Allgemeinheit gefährlich sein, kommt eine dauerhafte Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus in Betracht.

Der Mann ist bereits vorläufig in einem psychiatrischen Krankenhaus untergebracht.

 

 

Sprengung von Geldautomaten in Teutschenthal und im Harz

25 KLs 801 Js 71443/22 (12/22) – 5. Strafkammer

 

2 Angeklagte

1 psychiatrischer Sachverständiger

16 Zeugen

 

Prozessbeginn:                   Montag, 26. September 2022, 09.30 Uhr, Saal 5

Fortsetzungstermine:         26. September 2022, 10., 14., 17. und 19. Oktober 2022,

                                               sowie 09. November 2022, jeweils 09.30 Uhr, Saal 5

 

Einem 29-jährigen Mann aus Thale und einem 38-jährigen Mann aus Quedlinburg werden insgesamt fünf Straftaten vorgeworfen, von denen der 38-jährige Mann an drei Straftaten beteiligt gewesen sein soll.

Am 01.12.2021 sollen die Angeklagten versucht haben, einen Geldautomaten in Teutschenthal zu sprengen, was aber misslungen sein soll. Am 07.12.2021 sollen die Angeklagten in Wasserleben einen Geldautomaten gesprengt haben, wobei durch die Explosion ein Schaden von insgesamt rund 340.000 € entstanden sein soll. Die Angeklagten sollen jedoch ohne Beute geflüchtet sein. Am 14. Dezember 2021 sollen die Angeklagten in Ballenstedt einen Geldautomaten gesprengt und dadurch einen Schaden von rund 240.000 € verursacht haben. Diesmal sollen die Angeklagten Bargeld in Höhe von rund 50.000 € entwendet haben. Am 19. und 21. Januar 2022 soll der 29-jährige Mann in Thale zudem jeweils erfolglos versucht haben, mit einem elektrischen Werkzeug einen Geldautomaten zu öffnen.

In dem Verfahren haben die Angeklagten von ihrem Schweigerecht Gebrauch gemacht. Beide Angeklagten befinden sich derzeit in Haft bzw. Untersuchungshaft.

 

 

  1. Zivilverfahren

 

zivilrechtliche Schadensersatzansprüche im Zusammenhang mit einem Strafurteil gegen einen damaligen Arzt aus Halberstadt wegen einem Vorfall im Februar 2018

10 O 626/22 10. Zivilkammer – Einzelrichter

 

Verhandlungstag: Dienstag, 27.09.2022, 12.00 Uhr, Saal B12

 

Die Klägerin als Krankenkasse fordert mit ihrer Klage von dem Beklagten, einem damaligen Arzt aus Halberstadt, rund 13.000 Euro Schadensersatz. Die Krankenkasse hatte dieses Geld aufgewendet für die Krankenhausbehandlung einer Frau, die bei ihr versichert gewesen ist.

Die Krankenkasse behauptet, dass der Beklagte der Frau in Halberstadt am 20.02.2018 heimlich im Rahmen eines ansonsten einvernehmlichen sexuellen Kontakts u.a. Kokain verabreicht haben soll. Das Opfer soll dann trotz Behandlung im Krankenhaus an den Folgen der Kokainvergiftung gestorben sein.

Wegen diesem Geschehen und weiterer anderer Taten wurde der Beklagte durch die 1. Strafkammer des Landgerichts Magdeburg am 28.01.2019 insgesamt zu einer Freiheitsstrafe von 9 Jahre verurteilt. Zudem hatte das Strafgericht die Sicherungsverwahrung angeordnet. Der Bundesgerichtshof hatte mit Beschlüssen vom 12.02.2020 (4 StR 336/19) sowohl die Revision des Mannes als auch die Revision des Ehemanns der verstorbenen Frau verworfen.

Im Zivilverfahren verteidigt sich der Beklagte mit der Behauptung, der Frau weder Kokain zugeführt noch sonst deren Tod verursacht zu haben.

Die Krankenkasse verweist darauf, dass das Strafgericht bereits rechtskräftig und fehlerfrei festgestellt habe, dass der Beklagte das Kokain der Frau verabreicht habe und sie deswegen gestorben sei.

Wie im Zivilverfahren üblich wird im Termin die Sach- und Rechtslage mit Rechtsanwälten der Parteien und dem Gericht erörtert. Mit einer Entscheidung ist an diesem Tag noch nicht zu rechnen. Hierfür wird in der Regel ein Verkündungstermin anberaumt.

 

Löffler

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