Krankenhausplan wird fortgeschrieben
Der Krankenhausplan des Landes Sachsen-Anhalt ist turnusgemäß überprüft und fortgeschrieben worden. Das hat das Kabinett am Dienstag in Magdeburg beschlossen. Im Krankenhausplan sind 45 Krankenhäuser aufgenommen. Ausgewiesen werden weiterhin somatische und psychiatrische Fachgebiete, Planungsschwerpunkte (in den Fachgebieten Innere Medizin, Chirurgie, Kinder- und Jugendmedizin, Frauenheilkunde und Geburtshilfe), Geriatrische Schwerpunkte, Zentren sowie Ausbildungsstätten und Ausbildungsberufe.
Der Krankenhausplanungsausschuss, dem Vertreter der kommunalen Spitzenverbände, der Krankenhausgesellschaft, der Ärztekammer, der Kassenärztlichen Vereinigung, der Verbände der Krankenkassen und des Verbandes der Privaten Krankenversicherung angehören, hat sich zudem dafür ausgesprochen, dass im Land Sachsen-Anhalt perspektivisch mindestens ein Herzzentrum und ein Neurovaskuläres Zentrum vorgehalten werden sollen. Dabei soll darauf hingewirkt werden, dass die Qualitätskriterien des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) erreicht werden.
Für den angepassten Krankenhausplan wurde keine vollumfängliche Neuaufstellung mit Abfrage der Krankenhausträger und einem Antragsverfahren durchgeführt. Hintergrund ist die Pandemiebewältigung in den Krankenhäusern selbst und das aufwändige Antragsverfahren. Zudem ist am 1. Juli 2022 das Krankenhausgutachten an die PD – Berater der öffentlichen Hand GmbH vergeben worden. Diese Ergebnisse sollen abgewartet werden, bevor ein komplett neuer Krankenhausplan aufgestellt wird. Der Krankenhausplan soll am 1. Oktober 2022 in Kraft treten.
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