Erwachsenenbildungsbericht 2022 im Kabinett vorgestellt
Bildungsstaatssekretär Frank Diesener hat in der heutigen Sitzung des Kabinetts den Erwachsenenbildungsbericht 2022 vorgestellt.
„Der Bereich der Erwachsenenbildung ist der längste Bildungsabschnitt im Leben eines Menschen und ihm kommt eine immer größere Bedeutung zu. Zudem zeigt sich erneut, dass die Einrichtungen der Erwachsenenbildung auch ein wertvoller Partner für das allgemeinbildende Schulsystem sind. So können sie zum Beispiel in den Schulen beim Aufholen coronabedingter Lernrückstände sowie aktuell im Hinblick auf Sprachangebote für ukrainische Schülerinnen und Schüler helfen. Die Landesregierung ist daher gewillt, die unverzichtbaren Einrichtungen und Träger der Erwachsenenbildung weiterhin maßgeblich zu unterstützen“, so Diesener
Wesentliche Erkenntnisse im Berichtszeitraum (2019-2021)
Die Auswirkungen der Corona-Pandemie auf die Arbeit der anerkannten Erwachsenenbildungseinrichtungen waren 2020 und 2021 immens. Auf der Grundlage der SARS-Cov-II-Eindämmungsverordnung konnten in beiden Jahren über mehrere Monate keine Präsenzangebote vorgehalten werden. Jene Einrichtungen, die über die notwendige digitale Infrastruktur verfügten, konnten zumindest einen Teil der Bildungsveranstaltungen über digitale Formate anbieten. Die ausgefallenen Präsenzangebote ließen sich dadurch jedoch nicht ersetzen. Vor diesem Hintergrund nahm die Gesamtzahl der Bildungsveranstaltungen sowie der Bildungsleistungen in den Jahren 2020 und 2021 gegenüber 2019 kontinuierlich und deutlich ab.
Fast 60 Prozent der Teilnehmenden besuchten im Berichtszeitraum Veranstaltungen der kommunalen Träger (Volkshochschulen). Damit hat sich ihr Anteil weiter erhöht.
Wie auch in den vorangegangenen Jahren nimmt die Anzahl der Teilnehmenden mit steigendem Alter zu, mittlerweile sind im Durchschnitt über 60 Prozent der Teilnehmenden älter als 50 Jahre, über 30 Prozent sogar älter als 65, der Anteil der Teilnehmenden bis 34 Jahre beträgt ca. 17 Prozent.
Ca. 70 Prozent aller Teilnehmenden sind Frauen. Damit hat sich der Anteil in den Berichtsjahren gegenüber dem vorherigen Berichtszeitraum weiter erhöht.
Die nachgefragtesten Programmbereiche sind auch in diesem Berichtszeitraum Gesundheit und Sprachen.
Die Haushaltsmittel des Landes für die Erwachsenenbildung haben sich im Berichtszeitraum schrittweise erhöht. 2021 stieg die Förderung von 3,43 Millionen Euro auf 4,57 Millionen Euro an. Diese Summe ist auch für 2022 und 2023 gesetzlich festgeschrieben. Hinzukommen Fördermittel aus anderen Förderprogrammen.
Diesener weiter: „Die Rückkehr zum Erwachsenenbildungsalltag vor der Pandemie und dessen notwendige Weiterentwicklung erfordern von den Einrichtungen und ihren Trägern umfangreiche Anstrengungen und die Unterstützung des Landes. Insbesondere auf die Ertüchtigung der digitalen Infrastruktur muss in der Zukunft ein großes Augenmerk gelegt werden.“ Im Rahmen des Sondervermögens Corona ist es 2021 gelungen, ein Digitalisierungsprogramm für die anerkannten Einrichtungen der Erwachsenenbildung zu verankern. Grundlage der Förderung ab Herbst 2022 wird eine Förderrichtlinie sein.
Hintergrund zum Erwachsenenbildungsbericht:
Die Landesregierung legt dem Landtag gemäß des im vergangenen Jahr neu gefassten Erwachsenenbildungsgesetzes erstmals zum 1. Oktober 2022 den Erwachsenenbildungsbericht vor.
Gegenstand des Berichtes ist der Vollzug des Gesetzes für die nach diesem Gesetz anerkannten Einrichtungen im Berichtszeitraum (Haushaltsjahre 2019, 2020 und 2021).
Im Berichtszeitraum wurde das Erwachsenenbildungsgesetz neu verfasst. Für die Berichtsjahre 2019 und 2020 bildet das abgelöste Erwachsenenbildungsgesetz von 1992 die Grundlage, für das Jahr 2021 das im gleichen Jahr neu verfasste Gesetz.
Derzeit gibt es in Sachsen-Anhalt 30 anerkannte Einrichtungen der Erwachsenenbildung nach dem Erwachsenenbildungsgesetz.
Hintergrund zur Kooperationsvereinbarung „Aufholen nach Corona“
Am 7. Juli 2022 wurde zwischen dem Ministerium für Bildung, dem Landesverband der Volkshochschulen und dem Verband für Erwachsenenbildung Sachsen-Anhalt eine Rahmenvereinbarung zur Kooperation beim Aufholen von coronabedingten Lernrückständen unterzeichnet. Mit der Rahmenvereinbarung wird die vertragliche Voraussetzung dafür geschaffen, dass Dozenten der regionalen Erwachsenenbildungseinrichtungen nach dem Unterricht in den Schulen Förderangebote in den Kernfächern zur Verfügung stellen. Die Vereinbarung erstreckt sich bis 2027. Damit unterstützen die Einrichtungen der Erwachsenenbildung die Schulen bei dieser wichtigen Aufgabe. Im neuen Erwachsenenbildungsgesetz von 2021 wurde ausdrücklich der Kooperationsgedanke u. a. auch mit allgemein- und berufsbildenden Schulen gestärkt.
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