Pressemitteilung: 64/2022
Halle (Saale), den 04.10.2022

Einleiterlaubnis für CIECH Soda Deutschland GmbH & Co. KG auf 8 Jahre begrenzt und mit Auflagen verbunden

Das Landesverwaltungsamt hat dem Antrag der CIECH Soda Deutschland GmbH & Co. KG auf eine dauerhafte Einleitgenehmigung Ihrer Abwässer in die Bode nicht entsprochen, sondern zunächst auf acht Jahre begrenzt. Zudem ist diese zeitlich limitierte Erlaubnis mit zahlreichen, zusätzlichen Auflagen verbunden.

So ist das Unternehmen in der Pflicht, spätestens ab dem 01.01.2026 einen deutlich abgesenkten Jahresmittelwert im Abwasser der Ammoniak-Destillation einzuhalten. Dies wird nur mit einer neuen, optimierten Ammoniak-Destillation mit einer hohen Effizienz möglich sein.

Das Unternehmen wird verpflichtet, bis zum 31.01.2023 die zur Begrenzung der Einträge von Chlorid und Ammonium in die Bode vorgesehenen Maßnahmen anzugeben und einen Ablaufplan für die Durchführung vorzulegen. Neben der verbesserten Ammoniak-Destillation wird das Unternehmen außerdem eine Ammonium-Filtration am Ablauf der Industriellen Absetzanlage zur weitergehenden Reinigung des bereits von Feststoffen befreiten Abwassers errichten. Darüber hinaus ist das Werk verpflichtet, bis zum 30.06.2023 ein Kühlwasserkonzept vorzulegen.

Das Landesverwaltungsamt hat außerdem die maximal zulässige Chlorid-Konzentration für das Einleiten in die Bode über den Kanal 3 verschärft und die maximal zulässige tägliche Chlorid-Fracht von bislang 2473 t nunmehr auf maximal 2200 t bzw. 1800 t (in den Monaten Juni bis Oktober) begrenzt. Bereits von sich aus hat das Unternehmen den Verzicht auf den Einsatz von salzhaltigem Grundwasser für die notwendigen Kühlprozesse erklärt.

Zudem wird der maximal zulässige pH-Wert des einzuleitenden Abwassers während der Monate Juni bis Oktober abgesenkt. Damit soll die Schadwirkung des Abwassers bei erhöhten Wassertemperaturen minimiert werden.

Schließlich wird das Unternehmen strukturverbessernde Maßnahmen im Unterlauf der Bode finanzieren, die der Fischfauna zugutekommen sollen. 

Das Landesverwaltungsamt hat ein erweitertes Monitoring zur Prüfung der Wirksamkeit aller angeordneten Maßnahmen angeordnet. Dazu gehört auch ein Fischmonitoring. Die verpflichtende Selbstüberwachung wird intensiviert und mit zusätzlichen Berichtsterminen versehen.

Die erteilte Erlaubnis schließt an die bisherige Zulassung zeitlich an und gilt seit dem 1. Oktober. Gegen den Bescheid können Rechtsmittel eingelegt werden. Der Bescheid vom 30.09.2022 wird zeitnah auf den Internetseiten des Landesverwaltungsamts veröffentlicht.

Hintergrund:

Am 05.07.2021 hatte die CIECH Soda Deutschland GmbH & Co. KG einen Antrag auf eine unbefristete Einleiterlaubnis für ihre produktionsbedingt entstehenden Abwässer in die Bode beim zuständigen Landesverwaltungsamt eingereicht.

Im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung gingen verschiedene Einwendungen und Stellungnahmen der anerkannten Umweltvereinigungen ein, die am 21.06.2022 in Staßfurt erörtert wurden.

Im Hinblick auf die Beanstandungen hat das Unternehmen eine ausführliche FFH-Verträglichkeitsuntersuchung und eine Darstellung zum Artenschutz nachgereicht. Diese Dokumente wurden der Öffentlichkeit ebenfalls zugänglich gemacht. Auch den Umweltverbänden wurde Gelegenheit zur ergänzenden Stellungnahme gegeben.

Die für die Sommermonate verfügten, zusätzlichen Begrenzungen greifen die Argumente der Umweltvereinigungen auf, dass die Durchflussmengen des Gewässers zurückgegangen sind.

In der Europäischen Union werden derzeit 12 Sodawerke betrieben. Das Sodawerk in Staßfurt nimmt dabei einen Anteil von ca. 8 % der erzeugten Produktion ein. Die hier hergestellten Produkte Ammoniaksoda und Natron werden vor allem in der Glasproduktion benötigt. Sie finden sich aber auch beispielsweise in Waschmitteln, in Form von Speisesalz, Salztabletten, Salzen für die Geschirrspülmaschine und pharmazeutischen Salzen.

Hinweis:

Darüber hinaus stellt das Landesverwaltungsamt alle aktuellen Informationen über die offiziellen Kanäle bei Instagram unter @lvwalsa und Twitter unter @LVwALSA zur Verfügung.

   

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