Polizeimeldung: Nr. 250/2022
Stendal, den 09.10.2022

Polizeimeldungen

Berichtszeitraum 07.10.-09.10.2022

Verkehrsunfall mit Personenschaden

Tangermünde, August-Bebel-Straße, 07.10.2022, 12:12 Uhr

Eine 53-jährige Fahrzeugführerin befuhr mit ihrem Nissan die August-Bebel-Straße aus Richtung Stendaler Straße kommend. Plötzlich rannte ein 11–Jähriger auf die Straße und kollidierte mit der rechten Fahrzeugseite des Nissans. Das Kind klagte über Schmerzen im Fuß und wies Verletzungen im Gesicht auf. Es wurde zur Behandlung ins Krankenhaus nach Stendal verbracht.

 

Tangermünde, Stendaler Straße, 08.10.2022, 11:08 Uhr

Eine 68-Jährige wollte rückwärts mit ihrem Pkw in eine Einfahrt fahren. Dabei übersah sie einen 67-jährigen Fußgänger, wobei es zur Kollision zwischen den Verkehrsteilnehmern kam. Der Fußgänger wurde mit leichten Verletzungen ins Krankenhaus verbracht. Eine Verkehrsunfallanzeige wurde aufgenommen.

 

Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz

Stendal OT Uenglingen, 08.10.2022, 01:32 Uhr

Im Rahmen der Streifentätigkeit wurde in der Chausseestraße in Uenglingen ein E-Roller ohne erforderliches Kennzeichen fahrend festgestellt. Der 19-jährige Fahrzeugführer wurde einer Kontrolle unterzogen und gab an, den E-Roller erst kürzlich erworben und noch nicht versichert zu haben. Die Weiterfahrt wurde untersagt und ein Strafverfahren eingeleitet.

 

Fahrzeugführer unter Alkoholeinfluss

Osterburg, K 1073, 08.10.2022, 03:00 Uhr

Während der Streifentätigkeit stellten die Polizeibeamten einen Skoda auf der K1073 fest und entschlossen sich eine Verkehrskontrolle durchzuführen. Bei der 38-jährigen Fahrzeugführerin konnte Alkoholgeruch wahrgenommen werden, weshalb ein Alkoholtest durchgeführt wurde. Die beweissichere Messung ergab einen Wert von 0,58‰. Es wurde ein Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet und die Weiterfahrt untersagt.

 

Fahrzeugführer unter Einfluss von Betäubungsmitteln

Stendal, Uenglinger Straße, 08.10.2022, 22:30 Uhr

Bei der Durchführung einer Verkehrskontrolle konnten bei einem 22-jährigen Fahrzeugführer Auffälligkeiten festgestellt werden. Ein durchgeführter Drogenschnelltest reagierte auf die Einnahme von Amphetamin/Metamphetamin. Nach erfolgter Blutprobenentnahme und Untersagung der Weiterfahrt wurde ein Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet.

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