Polizeimeldung: 161 / 2022
Dessau-Roßlau, den 11.10.2022

Polizeimeldung

Haftbefehl nach Einbruchsdiebstählen in Köthen

GEMEINSAME PRESSEMITTEILUNG der Staatsanwaltschaft Dessau-Roßlau und der Polizeiinspektion Dessau-Roßlau (vgl. hierzu Pressemitteilungen Nr. 243 / 2022 vom 03.10.2022 sowie Nr. 248 / 2022 des Polizeireviers Anhalt-Bitterfeld vom 09.10.2022) (Landkreis Anhalt-Bitterfeld)

Auszug aus der Pressemitteilung Nr.  243 des Polizeireviers Anhalt-Bitterfeld vom 03.10.2022:

 „Einbruch in Firma

In den frühen Abendstunden des 02.10.2022 wurden Polizeikräfte über einen Einbruchalarm auf einem Firmengelände in Köthen, Wattrelos-Ring informiert. Hier drangen bislang unbekannte Täter durch Zerstören von Fensterscheiben in die Büroräume der Firma ein und durchsuchten die Örtlichkeit. Verifizierte Angaben zur Schadenshöhe sind bislang nicht möglich, der entstandene Sachschaden wird sich im oberen dreistelligen Eurobereich ansiedeln. Die Kriminalpolizei hat die Ermittlungen aufgenommen.“

 

Auszug aus der Pressemitteilung Nr.  248 des Polizeireviers Anhalt-Bitterfeld vom 09.10.2022:

„Besonders schwerer Diebstahl

Durch eine Sicherheitsfirma wurde am 08.10.2022 ein Einbruch in eine berufsbildende Einrichtung am Wattrelos-Ring in Köthen gemeldet. Am Tatort drangen augenscheinlich ein oder mehrere bisher unbekannte/-r Täter gewaltsam in die Räumlichkeiten der Einrichtung ein, indem sie ein Fenster beschädigten und durch dieses in das Innere gelangten. Hier wurden diverse Möbel durchsucht und beschädigt. Ob der oder die Täter etwas entwendeten, ist bisher unbekannt. Der entstandene Sachschaden wird auf ca. 600,00€ geschätzt. Die Ermittlungen hierzu dauern an.“

 

Ergänzung:

Nachdem in den Vormittagsstunden des 09.10.2022 durch Verantwortliche der Einrichtung ein erneuter Einbruch gemeldet wurde, erfolgte in den frühen Nachmittagsstunden wiederum die Mitteilung über eine aktuelle Einbruchsalarmauslösung in besagtem Objekt.

Durch umgehend eingesetzte Polizeikräfte konnte der mutmaßliche Täter beim Verlassen des Tatobjektes auf frischer Tat angetroffen und vorläufig festgenommen werden.

Bei der Durchsuchung des 26-jährigen Mannes wurde entsprechendes Einbruchswerkzeug fest- und sichergestellt.

Darüber hinaus fanden die Polizeibeamten bei einer sich anschließenden Durchsuchung in den zeitweilig genutzten Wohnräumlichkeiten des Beschuldigten in Köthen Diebesgut aus den vorgenannten Einbruchshandlungen vor.

Nach derzeitigem Erkenntnisstand, ist dem Beschuldigten mit hoher Wahrscheinlichkeit auch ein Einbruchsdiebstahl am 02.10.2022 in selbigem Objekt zuzurechnen (siehe obige Pressemitteilung Nr. 243 vom 03.10.2022)

Der durch die Einbrüche entstandene Sachschaden liegt im unteren vierstelligen Bereich, der Wert des derzeit bekannten Diebesgutes bei ca. 500,- Euro.

Nach Aktenvorlage bei der zuständigen Staatsanwaltschaft Dessau-Roßlau am 10.10.2022 wurde gegen den Beschuldigten Haftantrag gestellt. Nach Vorführung bei der zuständigen Haftrichterin am Amtsgericht Köthen verkündete diese einen Untersuchungshaftbefehl gegen den 26-Jährigen und ordnete die Untersuchungshaft an.

Es erfolgte die Verbringung in eine Justizvollzugsanstalt.

 

Yasmin Saur
Pressesprecherin
Staatsanwaltschaft Dessau-Roßlau

 
Robin Schönherr
Pressesprecher
Polizeiinspektion Dessau-Roßlau

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