Pressemitteilung: 476/2022
Magdeburg, den 18.10.2022

Sachsen-Anhalt errichtet Abschiebungssicherungseinrichtung in Volkstedt

Sachsen-Anhalt will in Volkstedt (Kreis Mansfeld-Südharz) eine Abschiebungssicherungseinrichtung errichten. Das Kabinett billigte am Dienstag einen entsprechenden Standort-Vorschlag des Ministeriums der Finanzen sowie des Ministeriums für Inneres und Sport. Die Abschiebungssicherungseinrichtung soll bis zu 30 Plätze haben und in unmittelbarer Nähe der Justizvollzugsanstalt Volkstedt errichtet werden. Der Standort verfügt über eine gute Verkehrsanbindung. Durch die räumliche Nähe zur Justizvollzugsanstalt ergeben sich Synergieeffekte mit Blick auf den Betrieb der Einrichtung. Die Immobilien- und Projektgesellschaft Sachsen-Anhalt mbH (IPS) setzt das Bauvorhaben um. Aktuell werden die Ausschreibungen vorbereitet.

Auf der Besprechung der Bundeskanzlerin mit den Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder am 9. Februar 2017 wurde beschlossen, dass die Länder jeweils eine ausreichende Zahl von Abschiebungshaftplätzen bereitstellen. Seither dringt das Ministerium für Inneres und Sport darauf, dass Sachsen-Anhalt über eigene Kapazitäten verfügen muss, in denen vollziehbar Ausreisepflichtige, wie z.B. abgelehnte Asylbewerberinnen und Asylbewerber, vor ihrer Rückführung vorübergehend untergebracht werden können. Derzeit ist das Land auf Kooperationen mit anderen Ländern angewiesen.

Innenministerin Dr. Tamara Zieschang: „Sachsen-Anhalt fühlt sich nach wie vor an den Beschluss der Ministerpräsidentenkonferenz gebunden. Das Vorhalten einer eigenen Abschiebungssicherungseinrichtung ist ein wichtiger Baustein, um Rückführungen zu erleichtern und effektiver umzusetzen. Eigene Abschiebesicherungskapazitäten erhöhen nicht nur die Planungssicherheit, auch der organisatorische und personelle Aufwand für den Transport in die Einrichtung wird deutlich minimiert, weil die Betroffenen nicht mehr in andere Bundesländer gebracht werden müssen.“

Derzeit nutzt das Land bei Bedarf insbesondere Plätze in der niedersächsischen Abschiebungshafteinrichtung. Diese Plätze stehen nur zur Verfügung, wenn sie von Niedersachsen nicht selbst gebraucht werden.

Mangels landeseigener Abschiebungshaftplätze mussten in diesem Jahr bereits 14 und in den Jahren zuvor eine Vielzahl von Ausreisepflichtigen in Abschiebungshaft- und Ausreisegewahrsamseinrichtungen anderer Bundesländer untergebracht werden. Die Ausländerbehörden haben zudem aufgrund des Mangels an Abschiebungshaftplätzen, der daraus folgenden Aussichtslosigkeit von Abschiebungshaftanträgen und der teilweise weiten Entfernung zu den Abschiebungshaftanstalten anderer Bundesländer oftmals von Abschiebungshaftanträgen abgesehen. In Folge scheitern Abschiebungen sehr oft an der Abgängigkeit der abzuschiebenden Person; in diesem Jahr betrifft dies bis zum Stand 12. Oktober 2022 allein 257 Abschiebungen.

Hintergrund:

Der Europäische Gerichtshof hatte im Jahr 2014 entschieden, dass die Abschiebungshaft in einer speziellen Hafteinrichtung getrennt von Strafgefangenen durchgeführt werden muss. Länder, die über keine gesonderten Kapazitäten verfügen, müssen seither laut EuGH-Entscheidung auf die Plätze anderer Bundesländer zurückgreifen.

Sachsen-Anhalt hatte vor diesem Hintergrund vor einigen Jahren entschieden, separate Unterbringungskapazitäten zur Durchführung der Abschiebungshaft, der Mitwirkungshaft und des Ausreisegewahrsams zu schaffen. Erste Planungen, eine entsprechende Einrichtung mit bis zu 30 Plätzen in der ehemaligen Justizvollzugsanstalt Dessau-Roßlau zu errichten, wurden mit Blick auf immense Kostensteigerungen wieder verworfen. Nach weiteren Sondierungen fiel die Entscheidung jetzt für den Standort Volkstedt.

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