Polizeimeldung: 281/2022
Bernburg, den 20.10.2022

Polizeimeldungen

Kriminalitäts- und Verkehrsunfallgeschehen

Die Sammelmeldung erfolgt entsprechend des Servicegedankens für eine tägliche Berichterstattung zur örtlichen Kriminalitäts- und Verkehrslage. Weiterhin wird über polizeiliche Erfolge und Kontroll- bzw. Präventionsmaßnahmen durch die Polizei des Salzlandkreises berichtet.

 

Bernburg (Kontrolle Fahrtüchtigkeit)

Am frühen Donnerstagmorgen, gegen 04:00 Uhr, kontrollierte die Polizei einen 24-Jährigen, welcher mit einem E-Scooter in der Magdeburger Straße unterwegs war. Während der Kontrolle wurden starker Atemalkoholgeruch bei dem Mann festgestellt. Ein freiwilliger Test erbrachte einen vorläufigen Wert von 1,42 Promille. Im Zuge des eingeleiteten Ermittlungsverfahrens wurde eine zur Beweissicherung erforderliche Blutprobenentnahme realisiert. Die Weiterfahrt wurde untersagt.

Bernburg (Kontrolle Fahrtüchtigkeit)

Am frühen Donnerstagmorgen, gegen 01:38 Uhr, kontrollierte die Polizei einen 20-Jährigen, welcher mit einem E-Scooter in der Magdeburger Chaussee unterwegs war. Während der Kontrolle wurden starker Atemalkoholgeruch bei dem Mann festgestellt. Ein freiwilliger Test erbrachte einen vorläufigen Wert von 1,77 Promille. Im Zuge des eingeleiteten Ermittlungsverfahrens wurde eine zur Beweissicherung erforderliche Blutprobenentnahme realisiert. Die Weiterfahrt wurde untersagt und sein Führerschein beschlagnahmt, er darf nun bis zu einer rechtlichen Entscheidung keine Kraftfahrzeuge mehr im öffentlichen Straßenverkehr führen.

Schönebeck (Kontrolle Fahrtüchtigkeit)

Am Mittwochabend kontrollierte die Polizei einen 43-Jährigen, der mit einem PKW in der Kirchstraße unterwegs war. Auf Verlangen konnte e den Beamten keinen Führerschein vorweisen. Intensiver befragt stellte sich heraus, dass er nicht im Besitz einer Fahrerlaubnis ist. Bei dem Mann wurde zudem Atemalkoholgeruch festgestellt. Ein freiwilliger Test erbrachte einen vorläufigen Wert von 0,82 Promille. Zur Beweissicherung wurde im Revierkommissariat eine gerichtlich verwertbare Atemalkoholmessung durchgeführt, diese erbrachte einen Wert von 0,37 mg/l, was einem Alkoholwert von 0,74 Promille entspricht. Die Weiterfahrt wurde untersagt und ein Ermittlungsverfahren eingeleitet.

(koma)

 

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