Pressemitteilung: 21 / 2022
Magdeburg, den 27.10.2022

Ergebnisse der Steuerschätzung vom Oktober 2022

Haushaltsplanentwurf 2023 wird an die Ergebnisse der Steuerschätzung angepasst werden

Die 163. Sitzung des Arbeitskreises „Steuerschätzungen“ fand vom 25. bis 27. Oktober 2022 in Dessau-Roßlau statt. Der Schätzerkreis prognostiziert für Bund, Länder und Gemeinden in den kommenden Jahren trotz einer erwarteten Rezession deutliche Mehreinnahmen gegenüber der im Mai vorgelegten Prognose. Für Sachsen-Anhalt beläuft sich das Plus in den Jahren 2022 und 2023 auf 242 Millionen Euro bzw. 255 Millionen Euro. Auch die Kommunen im Land können höhere Steuereinnahmen erwarten (116 Millionen Euro in 2022 und 147 Millionen Euro in 2023).


Gegenüber dem Haushaltsplan 2022, dem die Steuerschätzung vom November 2021 zugrunde lag, werden um 790 Millionen Euro höhere Einnahmen aus Steuern und steuerinduzierten Einnahmen erwartet. Diese müssen im Rahmen der grundgesetzlichen Schuldenbremse zwingend für die Tilgung von Schulden eingesetzt werden.


Gegenüber dem gegenwärtigen Haushaltsplanentwurf für das Jahr 2023, der bisher auf der Maisteuerschätzung 2022 beruht, beläuft sich das Plus nach der Steuerschätzung auf 255 Millionen Euro. Zusätzlich gestattet die grundgesetzliche Schuldenbremse im Jahr 2023 eine konjunkturbedingte Nettokreditaufnahme in Höhe von rund 270 Millionen Euro, denn die der Steuerschätzung zugrundeliegende Konjunkturprognose der Bundesregierung sagt für 2023 eine Rezession mit einem Rückgang des realen Bruttoinlandsprodukts von 0,4 Prozent, voraus. Die Schuldenbremse gestattet im Rahmen der „Konjunktursymmetrie“ eine Neuverschuldung in wirtschaftlich schlechten Zeiten.


In den Schätzergebnissen weitgehend nicht berücksichtigt sind allerdings Mindereinnahmen aus den angekündigten Entlastungsmaßnahmen des Bundes, wie das Inflationsausgleichsgesetz und das Jahressteuergesetz 2022. Diese reduzieren die gesamtstaatlichen Steuereinnahmen in Deutschland im Jahr 2023 voraussichtlich um ca. 20 Milliarden Euro.


Finanzminister Michael Richter: „Die Ergebnisse der Steuerschätzung eröffnen für das Jahr 2023 Möglichkeiten, die kurzfristige Entscheidungen erfordern. Deshalb werde ich der Landesregierung vorschlagen, den Haushaltsplanentwurf 2023 an die Ergebnisse der aktuellen Steuerschätzung anzupassen. Mein Ziel ist es, bereits im Haushaltsplanentwurf 2023 die Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass die Steuerschätzergebnisse zur Dämpfung der Folgewirkungen der Ukraine-Krise in Sachsen-Anhalt genutzt werden können.“


Weiter betont der Finanzminister: „Festzuhalten ist allerdings auch, dass die scheinbar gegenläufigen Tendenzen – inflationsbedingt steigende Staatseinnahmen bei gleichzeitig rückläufiger wirtschaftlicher Entwicklung – keinesfalls rechtfertigen, die allgemeinen, strukturellen Ausgaben des Landes zu erhöhen oder gar Einsparbeschlüsse in Bezug auf den Haushaltsplanentwurf wieder 2023 zurückzunehmen.“

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