Polizeimeldung: 482 / 2022
Magdeburg, den 07.11.2022

Polizeimeldung Polizeirevier Magdeburg

Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen

Am Freitagabend, d. 04.11.2022, sowie am Samstagabend. 05.11.2022, wurde die Magdeburger Polizei zu gleich mehreren Meldungen zur Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen alarmiert.

Am Freitag wurde der Magdeburger Polizei gegen 18:30 Uhr zunächst eine Auseinandersetzung zwischen zwei Gruppen auf dem Willy-Brandt-Platz gemeldet, bei der es zu Beleidigungen und auch Flaschenwürfen gekommen sein soll. Verletzt wurde bei der Auseinandersetzung jedoch niemand.

Beim Eintreffen der eingesetzten Polizeibeamten wurde die Situation beruhigt und die Befragung der Zeugen und Beteiligten konnte vorgenommen werden. Während der Befragung rief ein 31-jähriger Magdeburger mehrfach „Sieg Heil“ und zeigte ebenfalls den verbotenen Hitlergruß. Der 31-Jährige erhielt nach Beendigung der polizeilichen Maßnahmen einen Platzverweis.

 

Am Samstag, 05.11.2022, wurde die Magdeburger Polizei gegen 23:10 Uhr zu einer Ruhestörung in einer Gartenanlage in der Fallersleber Straße gerufen. Auch hier wurden durch Zeugen die verbotenen Ausrufe „Sieg Heil“ und „Heil Hitler“ wahrgenommen. In der Parzelle der Gartenanlage konnten 12 Personen festgestellt und identifiziert werden. Unter den 12 Personen befanden sich auch Jugendliche, welche im Anschluss an ihre Sorgeberechtigten übergeben wurden. Weiterhin entdeckten die Polizeibeamten während der Sachverhaltsaufnahme ein Einhandmesser sowie einen Schlagring und stellten diese ebenfalls sicher.

 

Eine weitere Meldung ereilte die Magdeburger Polizei ebenfalls am Samstag, gegen 23:15 Uhr. Hier meldete ein 25-jähriger Magdeburger, dass aus eine fünfköpfigen Personengruppe heraus, am Universitätsplatz mehrfach der verbotene Hitlergruß gezeigt wurde und auch hier „Sieg Heil“ gerufen wurde. Beim Eintreffen der Polizei konnte jedoch nur noch der Zeuge und nicht mehr die gemeldete Personengruppe festgestellt werden.

 

In allen drei Fällen wurden entsprechende Ermittlungsverfahren zum Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen eingeleitet. (sa)

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