Pressemitteilung: 071/2022
Halle (Saale), den 14.12.2022

Landesverwaltungsamt schließt Scoping-Termine ab

Intel – Ansiedlung

Unter der Leitung des Landesverwaltungsamtes hat heute der letzte der drei Scoping Termine zur Ansiedelung des Chipherstellers Intel stattgefunden.

„Präzise Antragsunterlagen sind die Voraussetzung für ein zügiges Genehmigungsverfahren. Diese dienen der Vorbereitung des umfangreichen und komplexen immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahrens mit dem Ziel eine möglichst schnelle und passgenaue Ausgestaltung der umfangreichen Antragsunterlagen zu gewährleisten.“, erklärt der Präsident des Landesverwaltungsamtes Thomas Pleye heute im Anschluss an die Veranstaltung.

Vertreterinnen und Vertreter des Unternehmens, des Landesverwaltungsamtes, der Stadt Magdeburg, des LAV und weiterer Fachbehörden berieten in drei Etappen zu verschiedenen Punkten wie beispielsweise Naturschutz, Bodenschutz, Abfallrecht, Wasser und Abwasser, Störfallvorsorge, Arbeitsschutz sowie die komplexen Themen rund um den Immissionsschutz, die im Genehmigungsverfahren relevant werden.

Auch bauordnungs- und bauplanungsrechtliche Aspekte wurden diskutiert. In diesem Zusammenhang hatte das Landesverwaltungsamt bereits im Vorfeld der Beratungen eine notwendige Änderung des Flächennutzungsplanes für das für die Ansiedlung vorgesehene Baugebiet geprüft und genehmigt.

Heute nun hatte die dritte Runde der Antragskonferenz (Scoping) stattgefunden. Dabei wurden Fachthemen, insbesondere zum Immissions-, Brand- und Gewässerschutz, behandelt. Der Staatssekretär im Wirtschaftsministerium Dr. Jürgen Ude und Präsident Pleye begrüßten die Teilnehmer in den Räumen des Landesverwaltungsamtes in Halle.

Am 13.07.2022 fand der erste Termin hierzu statt, welcher unter der Überschrift Natur und Landschaft stand. Hier wurden die wesentlichen Inhalte der später durchzuführenden naturschutzfachlichen Untersuchungen festgelegt. Am 30.11.2022 folgte die zweite Runde, hier mit dem Fokus auf arbeitsschutzrechtlichen Fragestellungen.

„Der heutige Scoping-Termin ist ein weiterer Schritt auf dem Weg der Realisierung des Projektes.“, erklärte Präsident Pleye im Nachgang der Konferenz.

Im Januar 2023 soll die Abstimmung der einzelnen Kapitel des Antrags fortgesetzt werden. Der immissionsschutzrechtliche Antrag auf Errichtung der Chip-Fabrik wird voraussichtlich im ersten Quartal 2023 im Landesverwaltungsamt eingereicht. Anschließend ist die Arbeitsgruppe Intel gefordert, den Antrag unter Beteiligung der Fachbehörden auf Vollständigkeit zu prüfen. Liegt diese vor, wird er öffentlich ausgelegt, damit die interessierte Öffentlichkeit sich am Genehmigungsverfahren mit Hinweisen und Anregungen beteiligen kann.

Inhaltliche Herausforderung des Genehmigungsverfahrens wird dabei vor allem das Produktionsverfahren ein, dieses basiert auf Siliziumtechnologien. Der komplexe Produktionsprozess umfasst dabei tausende einzelner Prozessschritte unter Nutzung von mehr als 800 verschiedenen chemischen Verbindungen.

„Die derzeit geplanten Investitionen belaufen sich auf ca. 17 Mrd. Euro, es könnten mehrere tausend Arbeitsplätze direkt bzw. in der Zulieferindustrie entstehen. Bei dem Milliardenprojekt handelt sich um die größte Einzelinvestition in Deutschland seit Ende des Zweiten Weltkrieges. Es bietet daher nicht nur wirtschaftliche Chancen für die Region, sondern auch eine verstärkte Wahrnehmung in der internationalen Öffentlichkeit.“, unterstreicht Pleye die Bedeutung des Projekts.

 

Hintergrund
Im Februar 2022 wurde es öffentlich bekanntgegeben, seit Februar 2022 beschäftigt sich die Kommunal- und Landesverwaltung Sachsen-Anhalts intensiv mit der Großansiedelung des Jahres, wahrscheinlich des Jahrzehnts. Der Chiphersteller Intel kommt nach Magdeburg. Der neue Fabrikkomplex soll aus mehreren Halbleiterwerken am Standort „Eulenberg“ bestehen. In dem Gewerbegebiet sind zunächst zwei Halbleiter-Fabriken geplant.

Neben vor allem baurechtlichen Genehmigungsverfahren bei der Landeshauptstadt Magdeburg für die Bürogebäude der zukünftigen Mitarbeiter sind für die produzierenden Hauptanlagen mehrere komplexe immissionsschutzrechtliche Genehmigungsverfahren in der Zuständigkeit des Landesverwaltungsamtes zu führen. In der Immissionsschutzrechtliche Genehmigungen werden alle notwendigen Genehmigungen gebündelt. Die immissionsschutzrechtliche Zulassung eines Vorhabens bedeutet daher zugleich auch die Erteilung der notwendigen Baugenehmigungen sowie der Genehmigungen nach den Naturschutz-, Bodenschutz-, Abfall-, Wasser- und Abwasserecht usw. In einem solchen Verfahren sind daher zahlreiche fachliche und rechtliche Aspekte umfangreich zu prüfen.

Parallel zu diesen Genehmigungsverfahren leistet das Landesverwaltungsamt als obere Landesbehörde die Koordinierung bei weiteren Zulassungsverfahren. Ziel ist dabei, die notwendige Infrastruktur für die Großansiedelung z.B. im Rahmen der Abwasserbeseitigung zur Verfügung zu stellen. Für die Schaffung der notwenigen Strominfrastruktur ist beispielsweise ein Zulassungsverfahren in der Landeshauptstadt Magdeburg als untere Immissionsschutzbehörde notwendig, die Zulassung der neu geplanten Kläranlage erfolgt in der Zuständigkeit des Landesverwaltungsamtes. Gleichzeitig ist das Landesverwaltungsamt als Fachbehörde gefragt. So beteiligen sich zahlreiche weitere Referate des Hauses an der fachlichen Betreuung der Ansiedelung wie beispielsweise die obere Bauaufsichtsbehörde im Rahmen der Bauleitplanung, die obere Luftsicherheitsbehörde in Bezug auf die Koordinierung der Bauhöhen mit Aspekten der Luftverkehrssicherheit, die obere Wasserbehörde zur Schaffung der notwendigen Wasserinfrastruktur und die obere Brandschutzbehörde zur Sicherung der effektiven Brandbekämpfung in der Fabrik.

Zur Bewältigung dieser Herausforderung war bereits im Februar 2022 eine eigene Arbeitsgruppe innerhalb des Landesverwaltungsamtes unter Leitung des Referatsleiters für Immissionsschutz gegründet worden, welche die Koordination auf Landesebene betreibt.

 

Hinweis:
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