Polizeimeldung
Berichtszeitraum vom 18.02.2023 bis 19.02.2023
Kriminalitätsgeschehen
Fahren ohne entsprechende Fahrerlaubnis
Am 17.02.2023, gegen 23:45 Uhr, befuhr ein 25- jähriger Fahrzeugführer eines VW- Transporters mit einem Anhänger die Herrmann- Köhl- Straße und wurde im Bereich Alte Landebahn einer Kontrolle unterzogen. Hierbei wurde festgestellt, dass für das Kraftfahrzeug ein zulässiges Gesamtgewicht von 2800kg und für den mitgeführten Anhänger ein zulässiges Gesamtgewicht von 2500kg eingetragen sind, was eine Fahrerlaubnis der Klasse BE erforderlich macht. Der Fahrzeugführer war lediglich im Besitz der Klasse B, was ein Führen einer Fahrzeugkombination bis zu einem zulässigen Gesamtgewicht bis maximal 3500 kg ermöglicht. Somit war er nicht im Besitz der erforderlichen Fahrerlaubnis. Die Weiterfahrt wurde untersagt, ein entsprechendes Ermittlungsverfahren eingeleitet.
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