Polizeimeldung
Berichtszeitraum vom 24. bis 25.02.2023
Verkehrslage
Verkehrsunfall mit Personenschaden
In den Abendstunden des 24.02.2023 kam es am Schloßplatz in Köthen zu einem Verkehrsunfall mit Personenschaden. Ein 40-jähriger Fahrradfahrer stürzte mit seinem Rad und verletzte sich hierbei leicht. Bei der Unfallaufnahme konnten die eingesetzten Polizeibeamten Atemalkoholgeruch beim Beteiligten feststellen. Ein durchgeführter Atemalkoholtest ergab einen Wert von 3,93 Promille. Anschließend wurde neben der medizinischen Behandlung auch eine Blutentnahme bei dem 40-Jährigen durchgeführt. Dieser muss sich nun in einem Ermittlungsverfahren wegen Führen eines Fahrzeuges unter dem Einfluss von Alkohol, gem. § 316 StGB, verantworten.
Wildunfall mit Sachschaden
Der 26-jähriger Fahrzeugführer eines PKW Audi befuhr in der Nacht vom 24.02.2023 zum 25.02.2023 die B 100 aus Richtung Halle kommend, in Richtung Bitterfeld. Auf Höhe des Abzweiges Glebitzsch überquerte plötzlich ein Dachs die Fahrbahn und es kam zum Zusammenstoß mit dem PKW. Es entstand ein Sachschaden von ca. 500,00 €.
Kriminalitätslage
Besonders schwerer Diebstahl von PKW
Im Zeitraum vom 28.01.2023 bis 23.02.2023 kam es in der Coswiger Straße in Zerbst zu einem besonders schweren Diebstahl eines PKW Renault Clio. Bisher unbekannten Tätern gelang es, das Fahrzeug auf bisher unbekannte Weise von einem Firmengelände zu entwenden. Es entstand ein Sachschaden von ca. 8.500,00 €. Die Ermittlungen hierzu dauern an.
Sachbeschädigung in Kindertagesstätte
Am Abend des 24.02.2023 meldeten sich Zeugen bei der Polizei, welche eine Gruppe Jugendlicher auf dem Gelände der Kindertagesstätte „Sonnenschein“ in Quellendorf feststellten, die dort randaliert haben sollen. Beim Eintreffen der Beamten vor Ort, stellten diese eine vierköpfige Gruppe fest, von denen zwei Personen aus der Gruppe zunächst flüchteten. Eine der flüchtenden Personen konnte gestellt werden. Auf dem Gelände der Kita wurden diverse Spielgeräte beschädigt. Eine konkrete Schadenshöhe konnte bisher nicht beziffert werden. Nach erfolgter Identitätsfeststellung wurden die Jugendlichen an die Erziehungsberechtigten übergeben. Die Jugendlichen, welche sich an der Tat beteiligten, müssen sich nun in einem Strafverfahren wegen Hausfriedensbruch, gem. § 123 StGB, und Sachbeschädigung, gem. § 303 StGB, verantworten.
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