Polizeimeldung: 076/2023
Köthen, den 12.03.2023

Polizeimeldung

Berichtszeitraum vom 11. bis 12.03.2023

Verkehrslage

Verkehrsunfall mit Personenschaden

Am 11.03.2023 um 22:55 Uhr ereignete sich auf der K2058 ein Verkehrsunfall zwischen einer 24-jährigen Fahrzeugführerin eines PKW Kia und einer 62-jährigen Fußgängerin. Beide Beteiligte befanden sich zum Unfallzeitpunkt auf der K2058 aus Richtung Glebitzsch kommend, in Richtung Köckern fahrend. Die beteiligte Fahrzeugführerin kollidierte aufgrund der Lichtverhältnisse mit der linken Hand der Fußgängerin, welche am rechten Fahrbahnrand lief. Die Fußgängerin wurde dabei an der Hand verletzt und es kam somit zu einem Verkehrsunfall mit Personenschaden.

Fahren unter Alkoholeinfluss

Am 13.02.2023 gegen 11:45 Uhr kontrollierten Polizeibeamte in Jeßnitz, Bobbauer Straße den 19-jährigen Fahrzeugführer eines PKW Mercedes-Benz. Während der Kontrolle wurde Alkoholgeruch in der Atemluft des Verkehrsteilnehmers festgestellt. Ein Atemalokohltest vor Ort ergab einen Wert von 0,98 ‰. Ein Ordnungswidrigkeitenverfahren wurde eingeleitet und die Weiterfahrt untersagt.

Geschwindigkeitskontrolle

Am 12.03.2023 in der Zeit von 09 Uhr – 12 Uhr führten Polizeibeamte Geschwindigkeitskontrollen in Pouch, Seedammweg durch. Bei erlaubten 50 km/h wurden mehrere Geschwindigkeitsverstöße festgestellt und geahndet. Der höchste gemessene Wert lag bei 68 km/h. Entsprechende Ordnungswidrigkeitenverfahren wurden eingeleitet.

Kriminalitätslage

Diebstahl Kennzeichen

Im Tatzeitraum zwischen dem 10.03.2023 und dem 11.03.2023 wurde in Gröbzig, Siedlungshof die amtliche Kennzeichentafel eines Wohnanhängers entwendet. Die unbekannten Täter demontierten das Kennzeichen mitsamt der Halterung. Es entstand ein Sachschaden in Höhe von 50€. Ein Strafverfahren wurde eingeleitet.

Ladendiebstahl

In den frühen Nachmittagsstunden des 11.03.2023 wurde eine Person in Köthen, Langenfelder Straße in einem Einkaufsmarkt bei einem Ladendiebstahl gestellt. Die Person versuchte Ware im Wert von 16€ zu entwenden. Während der Tat führte der 21-jährige Beschuldigte in seiner Jackentasche einen Schlagstock mit sich, welcher bei der Tat nicht zum Einsatz kam. Neben dem eingeleiteten Strafverfahren erhielt der Beschuldigte ein Hausverbot für den Einkaufsmarkt. 

 

 

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