Pressemitteilung: 099/2023
Magdeburg, den 14.03.2023

Kommunen können Parkgebühren anheben

Die Landesregierung von Sachsen-Anhalt hat in ihrer heutigen Kabinettssitzung eine Verordnung beschlossen, mit der erstmals seit 1992 ein neuer Höchstsatz der innerstädtischen Parkgebühren festlegt wird. Damit wurde ein Beschluss des Landtages umgesetzt.

Die neue Parkgebührenverordnung sieht vor, dass Kommunen den Höchstsatz von vormals 50 Cent je angefangene halbe Stunde Parkzeit auf einen Euro anheben können. Diese moderate Anhebung soll dazu beitragen die Kostensteigerungen für Bereitstellung und Bewirtschaftung von Parkraum zu bewältigen, ohne die angestrebte Belebung des innerstädtischen Lebens zu gefährden.

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