Polizeimeldung: 184/2023
Magdeburg, den 16.03.2023

Polizeimeldung Polizeirevier Magdeburg

Ergänzungsmeldung: Räuberische Erpressung am Olvenstedter Platz

In einem Strafverfahren wegen des Verdachts der räuberischen Erpressung, das im April 2022 eingeleitet wurde, fahndet die Polizei nun anhand von Kameraaufnahmen aus einem Bus nach zwei Tatverdächtigen. Wer Hinweise zu den abgebildeten Personen oder sonstige sachdienliche Hinweise zum Tatgeschehen geben kann, wird gebeten, sich unter 0391/546-3295 im Polizeirevier Magdeburg zu melden. (ks)

 

Polizeimeldung Polizeirevier Magdeburg: 185 / 23. April 2022

 

Räuberische Erpressung am Olvenstedter Platz

 

Am Freitag, 22.04.2022, gegen 19:30 Uhr, befand sich ein 15-jähriger

Magdeburger im Bus der Linie 72. An der Haltestelle „Am Stern“ stieg eine

vierköpfige Personengruppe, bestehend aus einer weiblichen und drei

männlichen Personen, hinzu. Während der Fahrt wurde der Jugendliche

unter Vorhalt eines Messers zur Herausgabe seiner Jacke aufgefordert.

Der 15-Jährige konnte zunächst flüchten und an der Haltestelle „Olvenstedter

Platz“ den Bus verlassen. Die Tätergruppe folgte jedoch, sodass

der Jugendliche letztendlich im Bereich der Immermannstraße körperlich

mittels Schlägen attackiert wurde und seine Jacke übergab. Der 15-

Jährige wurde hierdurch leicht verletzt. Im Anschluss der Tat flüchtete die

Gruppe in Richtung der Goetheanlagen.

 

Der Haupttäter konnte wie folgt beschrieben werden:

Männlich, Mitteleuropäischer Phänotyp, ca. 17 Jahre alt, ca. 180 cm, kurzes

blondes Haar. Die beiden weiteren männlichen Personen wurden als südländische
Jugendliche beschrieben.

 

Die Polizei sucht nun Zeugen der Tat und bittet hierzu um Hinweise.

Diese nimmt das Polizeirevier Magdeburg persönlich, telefonisch (0391 /

546-3295) oder elektronisch per E-Revier (https://polizei.sachsenanhalt.

de/das-sind-wir/polizei-interaktiv/e-revier/) entgegen.

 

„Die in der Pressemitteilung enthaltenen personenbezogenen Daten (Angaben zu Personen, Fotos, usw.) werden Ihnen auf Grundlage des § 28 des Gesetzes über die öffentliche Sicherheit und Ordnung des Landes Sachsen-Anhalt (SOG LSA) vom 23.09.2003, GVBl. LSA 2003, S. 204, in der jeweils gültigen Fassung übermittelt. Das heißt, die Übermittlung erfolgt ausschließlich zur Inanspruchnahme der Fahndungshilfe.

Ist die Fahndungshilfe aus polizeilicher Sicht entbehrlich, erhalten Sie hierüber unverzüglich eine schriftliche Mitteilung. Vorsorglich wird bereits an dieser Stelle darauf hingewiesen, dass Sie sich anschließend bei einer Fortsetzung Ihrer Maßnahmen nicht mehr auf das Ersuchen des Polizeireviers Magdeburg berufen dürfen. Eine erfolgte Nutzung des Internets zu Zwecken der Fahndungshilfe ist umgehend zu beenden.“

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