Polizeimeldung: 019/2023
Magdeburg, den 19.03.2023

Polizeimeldung

Bilanz der Verkehrssicherheitsaktion – „Fahrtüchtigkeit – Nüchtern kommt an“

Polizistinnen und Polizisten der Polizeiinspektion Magdeburg haben am gestrigen Samstagabend bis in die heutigen frühen Morgenstunden an unterschiedlichen Orten im Zuständigkeitsbereich an einer groß angelegten Verkehrsüberwachungsaktion teilgenommen. Ziel der Kontrollaktion war es, das Thema Fahrtüchtigkeit erneut im Bewusstsein von Verkehrsteilnehmern zu verankern, aktiv vermeidbaren Verkehrsunfällen entgegenzuwirken und damit letztlich die Verkehrssicherheit aller Verkehrsteilnehmer zu erhöhen. Dazu wurden neben den eigentlichen Kontrollen der Fahrtüchtigkeit mit Schwerpunkt Alkohol und/ oder illegale Betäubungsmittel auch verstärkt Präventionsmaßnahmen durchgeführt, um für das Thema zu sensibilisieren.

 

Im Ergebnis der Kontrollen kann ein überwiegend verantwortungsbewusstes Verhalten der Verkehrsteilnehmer bilanziert werden. Neben zahlreichen präventiven Gesprächen kam es in Einzelfällen dennoch zu Feststellungen individuellen und teils sanktionserheblichen Fehlverhaltens von Verkehrsteilnehmern. So wurde in den frühen Morgenstunden im Harz eine 39-jährige Frau kontrolliert, bei welcher der höchste im Rahmen der Kontrollaktion festgestellte Atemalkoholwert von 2,27 Promille registriert wurde. Gegen die Frau wurde ein Strafverfahren aufgrund des Verdachtes der Trunkenheit im Straßenverkehr eingeleitet und eine Blutprobenentnahme durchgeführt.

 

Die Bilanz in Zahlen:

 

An den Kontrollen waren insgesamt 66 Beamtinnen und Beamte der Polizeireviere Magdeburg, Harz, Salzlandkreis und Börde sowie des Zentralen Verkehrs- und Autobahndienstes beteiligt. Unterstützt wurden die Kontrollen durch 17 Einsatzkräfte der Landesbereitschaftspolizei Sachsen-Anhalt sowie Bediensteten des Zollhauptamts Magdeburg.

 

 

Hintergrund:

Im Bereich der Polizeiinspektion Magdeburg kam es im Jahr 2021 zu 411 Verkehrsunfällen, unter Alkohol und/oder Drogen; auch im Jahr 2022 bewegen sich die Zahlen auf einem ähnlichen Niveau. Um diesem Trend entgegenzuwirken, wird die Polizei auch zukünftig die Fahrtüchtigkeit von Fahrzeugführern kontrollieren.

 

Während Alkohol bei Erwachsenen in geringen Mengen zunächst anregend wirkt, setzt mit zunehmendem Konsum die negative Wirkung ein: bereits ab 0,5 Promille und weniger können die ersten Gleichgewichts- und Sprachstörungen auftreten und das Reaktionsvermögen nimmt ab.[1]

- ab 0,5 Promille begeht der Fahrzeugführer eines KFZ, E-Scooters, S-Pedelecs, o.ä. eine Ordnungswidrigkeit

- ab 0,3 Promille bewegt sich der Fahrzeugführer bereits im Straftatenbereich, insofern alkoholbedingte Fahrfehler, persönliche Ausfallerscheinungen oder sogar ein Unfall verursacht werden

- ab 1,1 Promille spricht man von einer „absoluten Fahruntüchtigkeit“ - dies stellt nach §316 Strafgesetzbuch eine Straftat dar

- ab 1,6 Promille oder mehr begeht man auch auf dem Fahrrad oder Pedelec eine Straftat Übrigens: Auch in diesem Fall folgt der Entzug der Fahrerlaubnis!

Für Fahranfänger und insbesondere auch für Inhaber eines Führerscheins auf Probe gelten noch einmal strengere Regeln, nämlich die 0,0-Promille-Regel für die ersten zwei Jahre, beziehungsweise bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres.

[1] Präventionstipp: https://polizei-beratung.extrapol.de/themen-und-tipps/drogen/drogen-im-strassenverkehr/

 

 


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