Erfahrungsaustausch zum Ausbau der Windenergie im Landesverwaltungsamt
Gestern fand im Landesverwaltungsamt ein Erfahrungsaustausch zur Genehmigung von Windenergieanlagen statt. Teilnehmer waren neben den zuständigen Vertretern des Landesverwaltungsamtes, die zuständigen Kolleginnen und Kollegen der Landkreise und kreisfreien Städte und des Ministeriums für Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt (MWU). Anlass waren die zahlreichen gesetzlichen Änderungen der jüngsten Vergangenheit zur Beschleunigung der Genehmigungsverfahren für erneuerbare Energieträge sowie zur Ausweisung von Flächen für Windkraftanlagen.
In Sachsen-Anhalt sind derzeit rund 3.000 Windenergieanlagen in Betrieb. Im Bundesländerranking belegt Sachsen-Anhalt bei der Windenergieleistung Platz fünf. Gemessen an der Landesfläche liegt Sachsen-Anhalt im Ranking sogar auf Platz zwei.
Die Bundesregierung hat das Ziel den Strom aus erneuerbaren Energien bis 2030 zu verdoppeln. Die Windkraft spielt dabei eine wichtige Rolle. Mit dem „Wind-an-Land-Gesetz“ will sie den Ausbau der Windenergie in Deutschland deutlich schneller voranbringen. Es ist am 1. Februar 2023 in Kraft getreten.
Um die Windenergie an Land deutlich auszubauen, sollen Planungs- und Genehmigungsverfahren beschleunigt und die notwendigen Flächen bereitgestellt werden. Mit dem „Windenergie-an-Land-Gesetz“ werden den Ländern Flächenziele für den Ausbau der Windenergie vorgegeben. Denn bislang sind bundesweit 0,8 Prozent der Landesfläche für Windkraftanlagen an Land ausgewiesen.
Bis Ende 2032 müssen die Länder zwei Prozent der Bundesfläche für die Windenergie ausweisen. Bis 2027 sollen 1,4 Prozent der Flächen für Windenergie bereitstehen, hat der Bundestag im Gesetz festgelegt.
Vor diesem Hintergrund berieten die Beteiligten über genehmigungsrechtliche, raumordnerische und naturschutzfachliche Fragen. Die Möglichkeiten zur Verfahrensbeschleunigung bildeten dabei einen Schwerpunkt.
Damit der Ausbau der Windenergie deutlich vorankommt und der Naturschutz gewahrt bleibt, hat die Bundesregierung das Bundesnaturschutzqesetz novelliert: Um Genehmigungsverfahren zu beschleunigen, gelten für die artenschutzrechtliche Prüfung nun bundeseinheitliche Standards. Das Gesetz stellt klar, dass der Betrieb von Windenergieanlagen im überragenden öffentlichen Interesse liegt und der öffentlichen Sicherheit dient. Landschaftsschutzgebiete können in die Suche nach Flächen für den Windenergieausbau einbezogen werden.
Mit den Änderungen am Bundesnaturschutzgesetz sollen straffere, schnellere und rechtssichere Verfahren für den Ausbau der Windenergie ermöglicht werden. Gleichzeitig sollen hohe ökologische Schutzstandards gewahrt bleiben.
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