Landeskriminalamt Sachsen-Anhalt; Zentrale Informationsstelle für extremistische Musik
Rechtsextreme Musik ist eines der wichtigsten Propagandamittel und dient in erster Linie als Lockmittel, um Jugendliche an die Ideologie heranzuführen und langfristig zu binden. Musik allein ist nicht das Eintrittstor in die rechtsextremistische Szene. Insofern ist rechtsextremistische Musik als Trägermedium rechtsextremistischen Gedankenguts von großer Bedeutung um Nachwuchs zu ködern und die Ideologie zu festigen.
POLIZEIMELDUNG
Nr. 004/ 31. März 23
Landeskriminalamt Sachsen-Anhalt;
Zentrale Informationsstelle für extremistische Musik
Die Zentrale Informationsstelle für extremistische Musik wurde am 14.07.2014 im Landeskriminalamt Sachsen-Anhalt (LKA) eingerichtet. Zwei Mitarbeiter sind dort tätig. Rechtsextreme Musik ist eines der wichtigsten Propagandamittel und dient in erster Linie als Lockmittel, um Jugendliche an die Ideologie heranzuführen und langfristig zu binden. Musik allein ist nicht das Eintrittstor in die rechtsextremistische Szene. Insofern ist rechtsextremistische Musik als Trägermedium rechtsextremistischen Gedankenguts von großer Bedeutung um Nachwuchszu ködern und die Ideologie zu festigen.
Die Mitarbeiter des Landeskriminalamtes sind u. a. zuständig für die Musikbewertung bei Livekonzerten, bei Liveauftritten von Musikern/Bands im Rahmen von öffentlichen Veranstaltungen (Kundgebungen, Parteiveranstaltungen, Mahnwachen, Versammlungen) sowie beim Abspielen von Musik über Tonträger im Rahmen von öffentlichen Veranstaltungen. Die Tätigkeit der Kriminalbeamten beinhaltet insbesondere die Erkenntniszusammenstellung zu den auftretenden Musikern/Bands, die Transkription und Bewertung eingereichter Liedtitel, die Auswertung von Internetveröffentlichungen, die Vorortprüfung bis hin zur Untersagung des Abspielens strafrechtlich relevanter und/oder jugendgefährdender Titel in enger Zusammenarbeit mit den Versammlungsbehörden der Landkreise/kreisfreien Städte. Zu im Vorfeld bekannten Konzerten werden die Kriminalbeamten der Zentralstelle für extremistische Musik des LKA von den örtlich zuständigen Politeibehörden angefordert und können gezielt mit ihrer Fachexpertise unterstützen.
Darüber hinaus werten die Mitarbeiter der Zentralen Informationsstelle für extremistische Musik auch die bspw. aus Sicherstellungen der Polizei eingehenden Tonträger aus. Im Ergebnis wurden seit 2014 mehrere hundert Tonträger, die überwiegend dem Phänomenbereich Rechts zuzuord-nen sind, einer inhaltlichen Überprüfung unterzogen. In der Folge wurden mehr als 100 Tonträger bei der Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz (BzKJ) zur Indizierung angeregt. Nach derzeitigem Stand sind 60 Tonträger von der BzKJ indiziert worden.
Das Angebot der Zentralen Informationsstelle für extremistische Musik im LKA wird von den örtli-chen Polizeidienststellen und Versammlungsbehörden als fester Bestandteil der Einsatzplanung und -durchführung angenommen. Im Hinblick auf die auslaufenden Beschränkungen infolge der Corona-Pandemie ist auch künftig wieder verstärkt damit zu rechnen, dass Versuche zur Durch-führung von Konzerten und Liederabenden, insbesondere der rechten und rechtsextremistischen Szene, unternommen werden. Die Polizei des Landes Sachsen-Anhalt wird alles unternehmen, um Straftaten, welche im Zusammenhang mit Livekonzerten und Liveauftritten von Musi-kern/Bands, im Rahmen von öffentlichen Veranstaltungen stehen, zu unterbinden.
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