Polizeimeldung: 147 / 2023
Dessau-Roßlau, den 30.05.2023

Berichtszeitraum vom 26.05.2023 bis 27.05.2023

Kriminalitätsgeschehen

Betrug durch „Enkeltrick“

Am Freitag dem 26. Mai 2023 erschien ein 64-jähriger Dessauer im Polizeirevier Dessau-Roßlau. Dieser zeigte an, dass er zwei Tage zuvor per SMS die angebliche neue Telefonnummer seines Sohnes erhalten hat. Später wurde dem Geschädigten via Whatsapp durch den/die Inhaber*in des Anschlusses mitgeteilt, das Geld benötigt wird, um Schulden zu begleichen. Der Geschädigte überwies einen vierstelligen Betrag auf ein spanisches Konto. In einer späteren Rücksprache mit seinem tatsächlichen Sohn, stellte der Geschädigte fest, dass er einem Betrug zum Opfer gefallen ist. Die Polizei ermittelt.

 

Diebstahl im Supermarkt

Dass es in Supermärkten häufig zu Diebstählen zum Nachteil älterer Mitbürger kommt ist leider nicht neu. Am Freitag dem 26.05.2023 erschien eine 24-jährige Dessauerin im Polizeirevier Dessau-Roßlau und zeigte an, dass sie mit einer Freundin im Action-Supermarkt einkaufen war. Während des Einkaufs nutzte sie einen Einkaufswagen, in welchem sie ihr hochwertiges Smartphone ablegte. Unbekannte Täter*innen nutzten einen unbeobachteten Moment, um das Telefon zu entwenden. Die Polizei ermittelt wegen Diebstahl.

 

Verkehrsunfallgeschehen

Straßenverkehrsgefährdung infolge Alkoholgenuss

Am Freitag dem 26.Mai 2023 befuhr gegen 17:44 Uhr der 44-jährige Fahrer eines Pkw Audi die Straße Wasserstadt in Richtung Vockerode. Als das vorausfahrende Fahrzeug, der Pkw Hyundai eines 59-jährigen Fahrzeugführers, verkehrsbedingt halten musste, konnte der Fahrer des Audi nicht rechtzeitig anhalten. Somit kam es zum Verkehrsunfall mit Sachschaden. Im Rahmen der Unfallaufnahme wurde beim Unfallverursacher ein Atemalkoholwert von 0,36 Promille festgestellt. Durch die Beamten wurde ein Strafverfahren wegen Straßenverkehrsgefährdung in Folge von Alkoholgenuss eingeleitet. In diesem Zusammenhang ist es wichtig zu wissen, dass die Promillegrenze für Ordnungswidrigkeiten beim Führen eines Kraftfahrzeugs zwar bei 0,5 Promille bzw.  für Straftaten bei 1,1 Promille liegt (Radfahrer 1,6 Promille), dass jedoch ab 0,3 Promille eine relative Fahruntüchtigkeit bestehen kann. Ein Kraftfahrzeugführer der 0,3 Promille oder mehr im Blut hat und zusätzlich Ausfallerscheinungen an den Tag legt, muss deshalb mit einem Strafverfahren rechnen. Aus diesem Grund wird auch bei geringem Alkoholkonsum von der Nutzung eines Kraftfahrzeugs abgeraten. Auch Radfahrer können bei 0,3 oder mehr Promille relativ fahruntüchtig sein.

Verkehrsunfall beim Ausparken

Am Freitag dem 26.Mai 2023 wollte gegen 16:30 Uhr der 42-jährige Fahrer eines Pkw Ford in der Karlstraße aus einer Parklücke ausparken. Dabei übersah er den Pkw Ford eines 75-jährigen Fahrzeugführers, welcher nicht rechtzeitig anhalten konnte und somit den Pkw des Ausparkenden touchierte. Es entstand ein Gesamtschaden von etwa 5500 Euro.

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