Pressemitteilung: 48/2023
Halle (Saale), den 16.06.2023

Landesverwaltungsamt genehmigt Zerbster Pferdemarktlotterie

Das Landesverwaltungsamt hat die traditionsreiche Zerbster Pferdemarktlotterie genehmigt. Damit kann der Verkauf der Lose wie von den Veranstaltern vorgesehen am 17. Juni starten.

Im August 2022 wurde dem Verkehrsverein Zerbst e.V., welcher die Zerbster Pferdemarktlotterie bisher durchführte, mitgeteilt, dass ein Fortbestand der Lotterie in ihrem bisherigen Umfang in künftigen Jahren des Nachweises der Gemeinnützigkeit bedarf. Nachdem der Verein diesen Nachweis nicht erbringen konnte, wurde der Stadt Zerbst mitgeteilt, dass die Veranstaltung der Lotterie in der bisherigen Art und Weise nur durch einen gemeinnützigen Veranstalter erfolgen kann und ein Gespräch zur gemeinsamen Lösungsfindung angeboten. 

Die Zerbster Pferdemarktlotterie wurde bisher von Verkehrsverein Zerbst e.V. durchgeführt. Bei der beantragten Lotterie handelt es sich um eine Lotterie nach § 15 Abs. 1 Glücksspielgesetz Sachsen-Anhalt (GlüG LSA) i.V.m. §§ 12 – 17 Glücksspielstaatsvertrag 2021 (GlüStV 2021). Bei dieser darf die Erlaubnis nur erteilt werden, wenn der Veranstalter einem ausschließlich und unmittelbar gemeinnützigen, mildtätigen oder kirchlichen Zwecken dient, was mittels Bescheids der zuständigen Finanzbehörde nachgewiesen wird.

Der Verkehrsverein Zerbst e.V. kann den Status der Gemeinnützigkeit nicht erlangen. Kurzfristig konnte jedoch eine Lösung gefunden werden, um die Lotterie durchführen zu können. Der von der Stadt Zerbst gegründete Betrieb gewerblicher Art „Denkmalpflege“, der die Voraussetzungen erfüllen kann, veranstaltet nunmehr die Zerbster Pferdemarktlotterie.

Wir wünschen allen Beteiligten viel Erfolg und gutes Gelingen.

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