Pressemitteilung: 015/2023
Halle (Saale), den 19.06.2023

(LG HAL) Weitere Prozessauftakte im Juni 2023

Schwerer sexueller Missbrauch eines Kindes u. a. in Halle

Tag, Uhrzeit
20.06.23, 09:00 ; 27.06.23, 09:00 ; 04.07.23, 09:00

Raum 169

16 KLs 11/22

Dem im Mai 1976 geborenen Angeklagten werden Straftaten des schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern in Tateinheit mit sexuellem Missbrauch von Schutzbefohlenen vorgeworfen.

Der Angeklagte soll sich von August 2008 bis Mai 2015 in einer Vielzahl von Fällen an seiner im Mai 1997 geborenen Tochter in der gemeinsamen Wohnung vergangen haben.

Der Angeklagte hat im Ermittlungsverfahren die Taten eingeräumt.

Im Fall einer Verurteilung droht ihm eine Freiheitsstrafe nicht unter zwei Jahren.

Körperverletzung, Beleidigung u. a. in Weißenfels

Tag, Uhrzeit
28.06.23, 09:00 ; 05.07.23, 09:00 ; 06.07.23, 09:00

Raum 123

10a KLs 4/23

Gegen die im Oktober 1992 geborene Angeklagte liegen sieben Anklageschriften vor.

Mit der ersten Anklage wird der Angeklagten der absichtliche oder wissentliche Missbrauch von Notrufen in zwei Fällen vorgeworfen. Die Angeklagte soll im August 2021 zweimal die Rettungsleitstelle angerufen und bewusst wahrheitswidrig mitgeteilt haben, dass der Dachstuhl eines Hauses in Lützen brenne, obwohl sie gewusst habe, dass es tatsächlich nicht gebrannt habe.

Mit der zweiten Anklage wird der Angeklagten eine Körperverletzung in Tateinheit mit Sachbeschädigung zur Last gelegt. Sie soll im Februar 2022 auf dem Parkplatz eines Einkaufsmarktes in Weißenfels einen Kunden attackiert haben, nachdem dieser sie zuvor aufgefordert habe, keine Steine mehr in Richtung des Einkaufsmarktes zu werfen. So habe sie den Kunden ein- bis zweimal in den Unterleib getreten. Der Kunde habe sich durch seine Abwehrhandlungen eine Hautverletzung im Gesicht und leichte Hautverletzungen an den Händen zugezogen. Außerdem sei durch den Angriff der Angeklagten das Handy des Kunden heruntergefallen, wodurch dessen Display beschädigt worden sei.

Mit der dritten Anklage wird der Angeklagten versuchte gefährliche Körperverletzung in Tateinheit mit Sachbeschädigung vorgeworfen. Die Angeklagte soll ebenfalls im Februar 2022 einen ca. 2,5 - 5 cm großen Stein in Höhe des Kopfes einer Frau, die sich hinter der geschlossenen Balkontür eines Pflegeheims in Weißenfels aufgehalten habe und dort von der Angeklagten auch wahrgenommen worden sei, geworfen haben. Hierdurch sei die Glasscheibe der Balkontür in der Größe des Steines durchdrungen, die Frau jedoch nicht verletzt worden.

Mit der vierten Anklage werden der Angeklagten eine Beleidigung sowie eine Sachbeschädigung zur Last gelegt. Die Angeklagte soll im Juli 2021 die Angestellte eines Geschäfts in Weißenfels in bewusst abwertender Weise als "Schlampe" und "Fotze" bezeichnet haben. An einem weiteren Tag im Juli 2021 soll die Angeklagte eine große blaue Mülltonne gegen einen Pkw, der vor einem Grundstück in Weißenfels abgestellt war, gerammt haben, wodurch an diesem eine Beule am hinteren rechten Kotflügel entstanden sei.

Mit der fünften Anklage wird der Angeklagten ein Hausfriedensbruch vorgeworfen. Sie soll im August 2021 einen Einkaufsmarkt in Weißenfels betreten haben, obwohl sie gewusst habe, dass ihr der zuständige Mitarbeiter des Einkaufsmarktes aufgrund eines früheren Diebstahls ein dauerhaftes Hausverbot erteilt hatte.

Mit der sechsten Anklage werden der Angeklagten Sachbeschädigung in drei Fällen, eine Unterschlagung und ein Hausfriedensbruch zur Last gelegt. Die Angeklagte soll zwischen dem 01.02.2021 und dem 11.08.2021 die Einbauküche, die ihr mit dem Mietvertrag über ihre Wohnung in Weißenfels überlassen worden war, ausgebaut, verkauft und den Kaufpreis einbehalten haben. Während dieses Zeitraums soll sie ferner die Hauseingangstür des Hauses, in dem sich ihre Mietwohnung befand, aufgetreten haben, wodurch dem Eigentümer des Hauses ein Schaden von ca. 200,00 Euro entstanden sei. Obwohl der Eigentümer und Vermieter den Mietvertrag mit der Angeklagten zum 01.06.2021 gekündigt und ihr zugleich ein Hausverbot erteilt hatte, habe die Angeklagte am 26.08.2021 das Anwesen betreten. Am 03.09.3021 habe die Angeklagte zudem gegen die Eingangstür des Hinterhauses des Anwesens getreten, wodurch eine Glasscheibe zerbrochen sei. Am 08.09.2021 habe sie die Eingangstür des Hinterhauses des Anwesens aufgetreten, wodurch das Schloss herausgebrochen und die Tür deshalb nicht mehr verschließbar gewesen sei.

Mit der siebten Anklage werden der Angeklagten eine Beleidigung in zwei Fällen sowie eine weitere Beleidigung in Tateinheit mit Bedrohung zur Last gelegt. Die Angeklagte soll am 21.07.2021 die Mitarbeiterin eines Einkaufsmarktes in Weißenfels in bewusst abwertender Weise als "Schlampe" und "Fotze" bezeichnet haben. Am 28.07.2021 soll die Angeklagte in Weißenfels vier Polizeibeamten in bewusst abwertender Weise zweimal den Mittelfinger gezeigt haben. Ferner soll sie am 28.07.2021 einen Mann mehrfach als "Fotze" und "Wichser" bezeichnet haben. Zudem habe sie den Mann mit den Worten "Ich steche dich ab." bedroht und dabei dem Mann ein Multitool vorgehalten, an dem sich unter anderem ein Messer mit einer Klingenlänge von ca. 6 cm befunden habe.

Die Staatsanwaltschaft hatte die Taten zunächst jeweils beim Amtsgericht Weißenfels - Strafrichter - angeklagt. Da jedoch eine Unterbringung der Angeklagten in einem psychiatrischen Krankenhaus in Betracht kommt, legte das Amtsgericht die Verfahren dem Landgericht Halle zur Übernahme vor.

Die Angeklagte hat die Taten in Teilen eingeräumt.

Im Fall einer Verurteilung droht ihr eine Freiheitsstrafe nicht unter sechs Monaten. Außerdem kommt die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus in Betracht.

 

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Es wird darauf hingewiesen, dass die genannten Verfahren noch nicht rechtskräftig abgeschlossen sind und jeder Angeklagte bis zum rechtsförmlich erbrachten Beweis seiner Schuld als unschuldig gilt (Unschuldsvermutung). Die Klärung, ob die in der Anklage erhobenen Vorwürfe berechtigt sind, ist Gegenstand der gerichtlichen Hauptverhandlung.

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