Pressemitteilung: 56/2023
Halle (Saale), den 03.07.2023

Haushalt 2023 des Landkreises Stendal genehmigt

Im zweiten Anlauf hat das Landesverwaltungsamt die Haushaltssatzung des Landkreises Stendal für das Jahr 2023 genehmigt.

Verbunden wurde die Entscheidung mit der Maßgabe, dass nur Aufwendungen und Auszahlungen getätigt werden dürfen, zu deren Leistung der Landkreis rechtlich und unaufschiebbar verpflichtet ist oder die für die Weiterführung notwendiger Aufgaben unabweisbar sind (Haushaltssperre).

Zur Konsolidierung muss der Landkreis jedoch nacharbeiten. Hier erfolgte erneut eine Beanstandung des Haushaltskonsolidierungskonzepts verbunden mit der Aufforderung, spätestens mit der Haushaltssatzung des nächsten Jahres ein überarbeitetes Konzept zu beschließen, um einen weiteren Anstieg der Liquiditätskredite zu vermeiden und die bestehende Überschuldung abzubauen.

Hierzu Yana Mark, Vizepräsidentin des Landesverwaltungsamtes: „Insgesamt ist die Haushaltskonsolidierung eine der wichtigsten Hausaufgaben des Landkreises. Es geht darum, die Leistungsfähigkeit wieder herzustellen, denn nur so kann in die Zukunft investiert werden.“

Neben den Genehmigungen der Verpflichtungsermächtigungen (Leistungen von Investitionsauszahlungen in künftigen Jahren), des festgesetzten Höchstbetrages der Liquiditätskredite in Höhe von 86.200.000 Euro sowie der Erhöhung der Hebesätze der Kreisumlage, wurde die Genehmigung zur Kreditaufnahme nur für unabweisbare Maßnahmen erteilt, so dass der Landkreis Stendal trotz einer bestehenden angespannten Haushaltssituation verschiedene Investitionen umsetzen kann. So soll schwerpunktmäßig weiterhin in Schulen (bspw. Sekundarschule Kamerow, Gymnasium Tangermünde-Havelberg) und Straßen (bspw. Kreisstraße Seehausen-Geestgottberg, OD Cobbel, OD Käthen) investiert werden.

„Dennoch kommt es jetzt darauf an, bestehende Reserven kurzfristig zu nutzen und damit der drohenden Entwicklung aktiv zu begegnen.“, betont die Vizepräsidentin weiter das Augenmerk auf den eingelegten Sparkurs.

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