Gesetzesänderung soll die nachhaltige flächendeckende Versorgung mit amtlichen Vermessungsleistungen im Land sichern
Öffentlich bestellte Vermessungsingenieure in Sachsen-Anhalt können jetzt auch eine Zweigstelle eröffnen, wenn sie damit den bisherigen Amtssitz eines Kollegen weiterführen, der aus dem Dienst ausgeschieden ist. Diese Änderung des Gesetzes über die Öffentlich bestellten Vermessungsingenieure im Land Sachsen-Anhalt hat die Landesregierung heute verabschiedet. Sie wird nun zur Beratung und Beschlussfassung in den Landtag eingebracht.
Bisher durften Öffentlich bestellte Vermessungsingenieure nur von Ihrem Amtssitz aus tätig werden.
„Vor dem Hintergrund des demografischen Wandels und des Fachkräftemangels soll die Änderung des Gesetzes sichern, dass amtliche Vermessungsleistungen, gerade auch im ländlichen Raum, weiterhin flächendeckend angeboten werden können“, erklärte Dr. Lydia Hüskens, Ministerin für Infrastruktur und Digitales.
Das Land Sachsen-Anhalt hat derzeit 46 Öffentlich bestellte Vermessungsingenieure. Acht von ihnen sind bereits heute über 67 Jahre alt.
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