Energiekrise
Willingmann wirbt für Fortdauer der reduzierten Mehrwertsteuer auf Erdgas und Fernwärme
Private Haushalte zahlen für Erdgas und Fernwärme aktuell einen ermäßigten Mehrwertsteuersatz von sieben Prozent. Die Bundesregierung hatte den Steuersatz aufgrund extrem hoher Preise nach dem russischen Überfall auf die Ukraine vorübergehend bis zum Frühjahr 2024 gesenkt. Sachsen-Anhalts Energieminister Prof. Dr. Armin Willingmann wirbt dafür, vorerst nicht zum alten Steuersatz von 19 Prozent zurückzukehren. „Seit dem von Russland eröffneten Krieg in der Ukraine müssen die Verbraucherinnen und Verbraucher mit erheblich gestiegenen Preisen zurechtkommen“, betonte Willingmann am Dienstag. „Vor diesem Hintergrund halte ich es für geboten, den Mehrwertsteuersatz von sieben Prozent für Erdgas und Fernwärme vorerst beizubehalten.“
Nach den bisherigen Plänen der Bundesregierung soll der ermäßigte Steuersatz noch bis Ende März 2024 gelten. Bundesfinanzminister Christan Lindner hatte kürzlich jedoch ins Gespräch gebracht, den regulären Steuersatz von 19 Prozent bereits zum Januar 2024 wieder einzuführen. Willingmann hält davon nichts. „Der Bundesfinanzminister verkennt, welche finanziellen Belastungen Verbraucherinnen und Verbraucher nach wie vor stemmen müssen. Die Energiepreise sind zwar nach der akuten Krise im vergangenen Jahr wieder gefallen. Energie bleibt aber weiterhin ein teures Gut, auf das alle angewiesen sind. Lindner sollte nicht vergessen, dass die Mehrwertsteuer auch von jenen getragen werden muss, die jeden Euro zweimal umdrehen. Insoweit geht es hier auch um Verlässlichkeit von Politik: Vernünftigerweise hatte die Bundesregierung die Reduktion für zwei Heizperioden in Aussicht gestellt. Dabei sollte es nun auch bleiben, auch wenn wir inzwischen deutlich niedrigere Energiepreise haben als im Sommer 2022.“
Statt über Steuererhöhungen zu diskutieren, wäre aus Sicht von Willingmann eher eine generelle Debatte über differenzierte Steuersätze oder steuerliche Sonderfälle hilfreich. Dies gelte etwa für die Mehrwertsteuer auf Lebensmittel, insbesondere Grundnahrungsmittel. „Die hohen Energiepreise haben wir ja nicht nur bei der Gasrechnung zu spüren bekommen. Die Preise für Lebensmittel sind ebenfalls erheblich gestiegen. Die höheren Energiekosten in der Produktion wurden von den Unternehmen ebenfalls auf die Verbraucherinnen und Verbraucher umgelegt – und wohl mancherorts auch die Gelegenheit zur Preiserhöhung genutzt“, erklärte Willingmann.
Aktuell gilt für Milch und Milcherzeugnisse wie Butter und Käse ein ermäßigter Steuersatz von sieben Prozent. Ebenso für Fisch, Fleisch, Obst und Gemüse. „Auf Grundnahrungsmittel sollte der Mehrwertsteuersatz vorerst entfallen“, so Willingmann. Auch klimafreundliche Produkte dürften steuerlich künftig nicht mehr schlechter gestellt sein: „Es kann doch nicht sein, dass bei Kuhmilch der ermäßigte Steuersatz anfällt, bei Hafermilch hingegen volle 19 Prozent berechnet werden. Hier sollten wir unter sozialen und ökologischen Gesichtspunkten dringend nachjustieren“, betonte der Minister.
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