Polizeimeldung: 148/2024
Magdeburg, den 25.03.2024

Polizeimeldung Polizeirevier Magdeburg

Öffentlichkeitsfahndung nach drei Tatverdächtigen

Bereits in der Nacht zu Freitag, den 27.10.2023 kam es zu mehreren Diebstahlshandlungen im Domersleber Weg. Die Polizei fahndet nun anhand von Kameraaufzeichnungen nach drei männlichen Tatverdächtigen.

Die Tatverdächtigen stehen im Verdacht, von mehreren Privatgrundstücken diverse Gegenstände entwendet zu haben, darunter Fahrräder und verschiedene elektronische Geräte.

Das Polizeirevier Magdeburg nimmt unter dem Stichwort „Diebstähle Domersleber Weg“ Hinweise zu den Identitäten der unten abgebildeten Personen unter 0391/546-3295 entgegen. (ks)

 

Tatverdächtiger 1:

   
Bild 1 und 2:   zeigt den TV 1

 

Bild 3:  zeigt das Fahrrad des TV 1

 

Bild 4:  zeigt die Schuhe „Nike Air Max“ des TV 1

 

Bild 5:  zeigt den Rucksack des TV 1

 

Tatverdächtiger 2:

 

Bild 6:  zeigt den TV 2

 

Bild 7:  zeigt das Klapprad „Telefunken“, mit dem der TV 2 zum Tatort fuhr und es dort zurückließ

 

Bild 8: zeigt den linken Schuh, vermutlich „Nike Shox“, des TV 2

 

Bild 9: zeigt den Rucksack „Adidas“ des TV 2

 

Tatverdächtiger 3:

 

Bild 10: zeigt den TV 3

 

Bild 11: zeigt das Damenrad „Drive“, mit dem der TV 3 zum Tatort fuhr und
             es dort zurückließ

 

Bild 12: zeigt den Wanderrucksack des TV 3

 

 

„Die in der Pressemitteilung enthaltenen personenbezogenen Daten (Angaben zu Personen, Fotos, usw.) werden Ihnen auf Grundlage des § 28 des Gesetzes über die öffentliche Sicherheit und Ordnung des Landes Sachsen-Anhalt (SOG LSA) vom 23.09.2003, GVBl. LSA 2003, S. 204, in der jeweils gültigen Fassung übermittelt. Das heißt, die Übermittlung erfolgt ausschließlich zur Inanspruchnahme der Fahndungshilfe.

Ist die Fahndungshilfe aus polizeilicher Sicht entbehrlich, erhalten Sie hierüber unverzüglich eine schriftliche Mitteilung. Vorsorglich wird bereits an dieser Stelle darauf hingewiesen, dass Sie sich anschließend bei einer Fortsetzung Ihrer Maßnahmen nicht mehr auf das Ersuchen des Polizeireviers Magdeburg berufen dürfen. Eine erfolgte Nutzung des Internets zu Zwecken der Fahndungshilfe ist umgehend zu beenden.“

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