Polizeimeldungen des Polizeireviers Jerichower Land
Berichtszeitraum vom 18.04.2024 bis 19.04.2024
Tägliche Verkehrs-und Kriminalitätslage "Vandalsimus in Heyrothsberge" "Hakenkreuz-Graffiti an Hauswand" "ohne Licht - ohne Führerschein - unter Alkohol"
Vandalismus in Heyrothsberge
Biederitz OT Heyrothsberge, unmittelbare Nähe Bushaltestelle B 142, 17.03.2024
In den Morgenstunden des 17.03.2024 wurde durch bislang unbekannte Täter, in unmittelbarer Nähe der Bushaltestelle B 184 in Heyrothsberge ein Verkehrszeichen aus dem Boden gerissen. Weiterhin stellten die Täter vor Ort eine rote Gasflasche ab und legten ein Werbeplakat für den „Magdeburger Fischmarkt“ auf den Boden (siehe Bilder). Es soll sich um 4 jugendliche Täter gehandelt haben, Personenbeschreibungen sind jedoch nicht bekannt. Ebenfalls unbekannt ist die Herkunft der Gasflasche und des Werbeplakates.
Zeugen, die Hinweise zu Tatverdächtigen oder auffälligen Personen im Tatzeitraum bzw. Informationen zu den vor Ort aufgefundenen Gegenständen haben, werden gebeten, sich bei der Polizei in Burg (03921/920-0) zu melden.
Hakenkreuz-Graffiti an Hauswand
Burg, Joachim-A.-Burgk-Straße, 18.04.2024, 11:00 Uhr bis 13:45 Uhr
Am gestrigen Tage meldete sich ein Anwohner der Joachim-A.-Burgk-Straße in Burg bei der Polizei und teilte mit, dass er ein frisch auf eine Hauswand gesprühtes Hakenkreuz festgestellt hat. Dieses hatte eine Größe von 20x20 cm. Erkenntnisse zur Täterschaft liegen der Polizei bislang nicht vor.
Zeugen, die Hinweise zu Tatverdächtigen oder auffälligen Personen im Tatzeitraum haben, werden gebeten, sich bei der Polizei in Burg (03921/920-0) zu melden.
ohne Licht – ohne Führerschein – unter Alkohol
Burg, Straße der Einheit, 19.04.2024, 02:05 Uhr
Im Rahmen der Streifentätigkeit fiel den eingesetzten Beamten ein Fahrzeug auf, welches um 02:05 Uhr ohne Licht durch Burg unterwegs war. Das Fahrzeug wurde entsprechend angehalten und der Fahrzeugführer einer Verkehrskontrolle unterzogen. Im Zuge dessen wurde bekannt, dass der 18-jährige Fahrzeugführer nicht im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis war. Der Beschuldigte gab zudem an Alkohol konsumiert zu haben. Ein durchgeführter Atemalkoholtest ergab ein Ergebnis von 1,63 Promille. Eine Blutprobenentnahme wurde entsprechend im Anschluss durchgeführt.
Gegen den Beschuldigten werden nun Ermittlungsverfahren wegen Trunkenheit im Verkehr sowie Fahren ohne Fahrerlaubnis eingeleitet.
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