Polizeimeldung: 189 / 2024
Magdeburg, den 19.04.2024

Polizeimeldung Polizeirevier Magdeburg

Öffentlichkeitsfahndung nach Raub

Das Polizeirevier Magdeburg fahndet anhand eines Phantombildes nach einem Täter zu einem Raubdelikt vom 21.01.2024.

Die auf dem Phantombild abgebildete Person ist beschuldigt, bereits am 21.01.2024 gegen 16:30 Uhr eine 23-jährige Magdeburgerin in der Hansastraße angegriffen und beraubt zu haben. Die 23-jährige Magdeburgerin befand sich zu Fuß auf dem Gehweg der Hansastraße und wurde dort von dem bislang unbekannten Täter angegriffen. Der Täter stützte sich hierzu von hinten auf die Magdeburgerin, sodass die zu Boden fiel. In weiterer Folge schlug der Täter der 23-Jährigen mehrmals mit der Faust ins Gesicht und in den Bauch und forderte in gebrochenem Deutsch die Herausgabe des Handys der 23-Jährigen. Schließlich griff der unbekannte Täter nach der Handtasche der jungen Magdeburgerin und entwendete diese um damit in Richtung Johann-Gottlob-Nathusius-Ring zu flüchten.

Der bislang unbekannte Täter konnte dabei wie folgt beschrieben werden:

Hinweise zur Identität der hier abgebildeten Person werden unter dem Stichwort „Raub Hansastraße“ unter 0391/546-3295 oder per E-Revier Anzeige unter https://polizei.sachsen-anhalt.de/das-sind-wir/polizei-interaktiv/e-revier/hinweis-geben entgegengenommen. (sa)

 

„Die in der Pressemitteilung enthaltenen personenbezogenen Daten (Angaben zu Personen, Fotos, usw.) werden Ihnen auf Grundlage des § 28 des Gesetzes über die öffentliche Sicherheit und Ordnung des Landes Sachsen-Anhalt (SOG LSA) vom 23.09.2003, GVBl. LSA 2003, S. 204, in der jeweils gültigen Fassung übermittelt. Das heißt, die Übermittlung erfolgt ausschließlich zur Inanspruchnahme der Fahndungshilfe.

Ist die Fahndungshilfe aus polizeilicher Sicht entbehrlich, erhalten Sie hierüber unverzüglich eine schriftliche Mitteilung. Vorsorglich wird bereits an dieser Stelle darauf hingewiesen, dass Sie sich anschließend bei einer Fortsetzung Ihrer Maßnahmen nicht mehr auf das Ersuchen des Polizeireviers Magdeburg berufen dürfen. Eine erfolgte Nutzung des Internets zu Zwecken der Fahndungshilfe ist umgehend zu beenden.“

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