Polizeimeldung: 106/2024
Landkreis Börde, den 22.04.2024

Polizeimeldungen aus dem Polizeirevier Börde

Kriminalitäts- und Verkehrslage

Einbruch in Bäckerfiliale
Aufbruch eines Zigarettenautomaten
Fahrzeugführer unter Einfluss von Betäubungsmitteln

Kriminalitätslage

Einbruch in Bäckerfiliale

39326 Wolmirstedt/ 19.04.2024, 19:10 Uhr- 20.04.2024, 04:30 Uhr

Im benannten Zeitraum verschafften sich unbekannte Täter unbefugt Zutritt in eine Bäckerfiliale eines Einkaufsmarktes. Dabei wurde eine Schiebetür zur Bäckerei beschädigt. Die unbekannte Täterschaft durchsuchte im Innenbereich mehrere Schränke und Auslagen. Schließlich wurde das Bargeld der Tageseinnahmen vom Vortag entwendet. Es entstand ein Gesamtschaden von etwa 7000 Euro.

Eine Spurensicherung vor Ort ist erfolgt.

Zeugen, die Angaben zum Sachverhalt machen können, werden gebeten sich bei der Polizei Haldensleben unter Tel.: 03904 / 478-0 zu melden.

Aufbruch eines Zigarettenautomaten

39173 Barleben/ Ebendorfer Straße/ 20.04.2024, 22:00 Uhr- 21.04.2024, 07:30 Uhr

Durch unbekannte Täter wurde im benannten Zeitraum ein Zigarettenautomat gewaltsam aufgebrochen, der sich an der Hauswand eines örtlichen Bistros befindet. Aus diesem wurden diverse Zigarettenpackungen sowie eine Bargeldkassette entwendet. Es entstand ein Gesamtschaden von etwa 3000 Euro.

Zeugen, die Angaben zum Sachverhalt machen können, werden gebeten sich bei der Polizei Haldensleben unter Tel.: 03904 / 478-0 zu melden.

 

Verkehrslage

Fahrzeugführer unter Einfluss von Betäubungsmitteln

39326 Hohenwarsleben/ Am Pappelwald/ 21.04.2024, 01:28 Uhr

Durch Polizeibeamte des Polizeireviers Börde wurde bei einem 18- jährigen Fahrzeugführer eines PKW BMW eine Verkehrskontrolle durchgeführt. Im Rahmen der Prüfung der Fahrtüchtigkeit konnten körperliche Auffälligkeiten festgestellt werden. Der Fahrzeugführer wurde einem freiwilligen Urintest unterzogen, welcher positiv auf THC anschlug. Es folgte die Verbringung ins AMEOS- Klinikum Haldensleben zur Blutprobenentnahme und die Untersagung der Weiterfahrt.

Es wurde ein Ordnungswidrigkeitsverfahren wegen des Verdachts des Führens eines Kfz unter Wirkung berauschender Mittel eingeleitet.

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