Polizeimeldung: 115/2024
Landkreis Börde, den 02.05.2024

Polizeimeldungen aus dem Polizeirevier Börde

Kriminalitäs- und Verkehrslage

Versuchter Einbruch in Bankfiliale
Verkehrsunfall infolge Alkoholkonsum
Fahrzeugführer unter Alkoholeinfluss

Kriminalitätslage

Versuchter Einbruch in Bankfiliale

39340 Haldensleben/ Hagenstraße/ 30.04.2024- 01.05.2024, 10:55 Uhr

Durch unbekannte Täter wurde im benannten Zeitraum die automatische Schiebetür einer Bankfiliale beschädigt. Der Täterschaft gelang es nicht, in den Innenbereich der Bank einzudringen. Durch die Beschädigung ließ sich die Tür vorerst nicht mehr öffnen. Der Schaden beläuft sich laut Angaben des Geschädigten auf etwa 2000 Euro.

Zeugen, die Angaben zum Sachverhalt machen können, werden gebeten sich bei der Polizei Haldensleben unter Tel.: 03904/478-0 zu melden.

 

Verkehrslage

Verkehrsunfall infolge Alkoholkonsum

39340 Haldensleben/ 30.04.2024, 22:15 Uhr

Ein Fahrzeugführer befuhr mit seinem PKW Audi die Rottmeisterstraße i.R. Magdeburger Straße. An der dortigen Einmündung fuhr dieser aus bislang ungeklärter Ursache geradeaus in den Zaun der Ohrelandhalle. Anschließend verließ der 28- Jährige den Unfallort. Der Beschuldigte konnte durch eingesetzte Kräfte des Polizeireviers Haldensleben im benachbarten Wedringen festgestellt werden. Ein vor Ort durchgeführter Atemalkoholtest ergab einen Wert von 1.82 Promille. Es folgte die Durchführung einer Blutprobenentnahme und die Sicherstellung des Führerscheins sowie die Untersagung der Weiterfahrt. Der entstandene Sachschaden am Zaun beläuft sich auf etwa 2000 Euro.

Gegen den Beschuldigten wurden Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts der Gefährdung des Straßenverkehrs infolge des Genusses alkoholischer Getränke sowie wegen Unerlaubten Entfernens vom Unfallort eingeleitet.

 Fahrzeugführer unter Alkoholeinfluss

39164 Wanzleben/ 01.05.2024, 20:13 Uhr

Nach einem Hinweis von Zeugen konnte durch Polizeibeamte des Polizeireviers Haldensleben ein Fahrzeugführer mit seinem PKW Lexus auf einem Parkplatz an der B 246a festgestellt werden. Nachdem dieser Schlangenlinien gefahren sein soll, zeigte er während der Kontrolle weitere körperliche Auffälligkeiten. Im Rahmen der Überprüfung der Fahrtüchtigkeit wurde ein Atemalkoholtest durchgeführt, welcher einen Wert von 2,71 Promille ergab. Der Beschuldigte wurde zur Blutprobenentnahme verbracht. Weiterhin stellte sich heraus, dass dieser nicht im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis war.

Gegen den Beschuldigten wurden Ermittlungsverfahren aufgrund des Verdachts des Führens eines Fahrzeugs unter dem Einfluss von Alkohol sowie wegen des Fahrens ohne Fahrerlabunis eingeleitet.

 

 

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