75 Jahre Grundgesetz: Justizministerin Weidinger hebt Bedeutung der Verfassung hervor
Im Jahr 2024 feiert die Bundesrepublik Deutschland 75 Jahre Grundgesetz. Die Verkündung der Verfassung am 23. Mai 1949 war zugleich die Geburtsstunde der Verfassung. Anlässlich des Jubiläums betonte Sachsen-Anhalts Ministerin für Justiz und Verbraucherschutz, Franziska Weidinger, die essenzielle Bedeutung der Verfassung:
„Das Grundgesetz ist das Fundament unserer Demokratie und verkörpert die Prinzipien der Menschenwürde, der Freiheit und der Gleichheit, die wir täglich leben. Die Verfassung garantiert die Rechte und Freiheiten aller Bürgerinnen und Bürger und bildet die Grundlage für ein gerechtes und demokratisches Miteinander. Unser Grundgesetz hat sich auch in schwierigen Zeiten bewährt und ist eine besondere Errungenschaft. In Zeiten zunehmender gesellschaftlicher Herausforderungen und Veränderungen ist es von entscheidender Bedeutung, an den Grundwerten der Verfassung festzuhalten und diese auch zu verteidigen. Wir dürfen nicht vergessen, dass die Errungenschaften unseres freien und demokratischen Rechtsstaats nicht selbstverständlich sind. In einer Zeit, in der demokratische Werte weltweit unter Druck stehen, ist es umso wichtiger, dass wir uns auf die Bedeutung unseres Grundgesetzes besinnen.“
Ministerin Weidinger rief die Bürgerinnen und Bürger dazu auf, aktiv für die Werte des Grundgesetzes einzustehen. „Lassen Sie uns gemeinsam dafür sorgen, dass die Verfassung der Bundesrepublik Deutschland nicht nur auf dem Papier besteht, sondern auch in unserem täglichen Handeln gelebt wird. Es liegt an uns, die Grundsätze des Grundgesetzes zu achten und zu schützen. Hierzu gehört auch, dass wir uns gegen jegliche Form von Diskriminierung, Hass und Extremismus stellen und uns für eine offene, pluralistische Gesellschaft einsetzen. Nur wenn wir gemeinsam an einem Strang ziehen und respektvoll miteinander umgehen, können wir die Herausforderungen unserer Zeit bewältigen und eine lebendige Demokratie aufrechterhalten."
Anlässlich des 75. Geburtstages des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland ging die Ministerin auch auf ein aktuell viel diskutiertes Grundrecht ein, die Meinungsfreiheit, welche im Artikel 5 des Grundgesetzes verankert ist. „Es ist ein hohes Gut, dass in unserem Land jede Bürgerin und jeder Bürger das Recht hat, seine Meinung in Wort, Bild und Schrift frei zu äußern. Die Meinungsfreiheit ist elementar für gesellschaftliche Diskussionen und das Ringen um Entscheidungen. Allerdings verschwimmen zunehmend die Grenzen zur Strafbarkeit, zudem sind Fake News allgegenwärtig. Die Lauten sind meist nicht die Mehrheit, sondern in der Minderheit. Für mich ist es nicht hinnehmbar, dass Menschen wegen ihrer Standpunkte bedroht, beleidigt und angegriffen werden. Der Schutz unserer Grundwerte ist deshalb zentraler Punkt der Arbeit der Justiz des Landes Sachsen-Anhalt“, sagte Justizministerin Weidinger.
Danilo Weiser
Pressesprecher | Referatsleiter Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Ministerium für Justiz und Verbraucherschutz
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