Polizeimeldungen Polizeirevier Harz
Öffentlichkeitsfahndung nach Kiefer S. und seiner zweijährigen Tochter
Halberstadt, Landkreis Harz
Öffentlichkeitsfahndung nach Kiefer S. und seiner zweijährigen Tochter
Halberstadt – Seit dem 28.05.2024 wird der 29-jährige Niederländer mit seiner zweijährigen Tochter vermisst. Die Familie hielt sich zuletzt in Kroppenstedt/Landkreis Börde auf. Den Wohnort verließ der Mann mit seinem Kind fluchtartig nach einem familiären Zwischenfall. Seitdem wird er und sein Kind vermisst. Zuletzt wurden Beide in Halberstadt und in der näheren Umgebung von Klein Quenstedt gesehen. Es ist bekannt, dass der Mann derzeit über kein Fahrzeug verfügt und bereits als Anhalter mitgefahren ist. Der Mann spricht nur wenige Worte Deutsch.
Der Mann wird wie folgt beschrieben:
- 180 cm groß
- schlanke Gestalt
- blonde gelockte Haare
- trug eine helles T-Shirt
- helle kurze Hose
Bei dem Kind handelt es sich um ein zweijähriges Mädchen, altersgerecht entwickelt. Sie hat dunkle gelockte Haare und trug ein helles T-Shirt und eine kurze Jeanshose.
Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass aufgrund der privaten Situation eine Fremd- und Eigengefährdung für den Mann und für das Kind bestehen.
Die Polizei bittet die Bevölkerung um Mithilfe. Wenn Sie den Mann und das Kind gesehen haben, wenden Sie sich umgehend an die Polizei. Nehmen Sie diese Person und das Kind nicht als Anhalter mit, sondern verständigen Sie sofort die Polizei. Wer Angaben zu dem Mann, dem Kind und deren Aufenthalt machen kann, soll sich umgehend an das Polizeirevier Harz unter der Telefonnummer: 03941/ 674 293 oder unter dem Polizeinotruf 110 wenden.
Hinweis: „Die in der Pressemitteilung enthaltenen personenbezogenen Daten (Angaben zu Personen, Fotos, usw.) werden Ihnen auf Grundlage des § 28 des Gesetzes über die öffentliche Sicherheit und Ordnung des Landes Sachsen-Anhalt (SOG LSA) vom 23.09.2003, GVBl. LSA 2003, S. 204, in der jeweils gültigen Fassung übermittelt. Das heißt, die Übermittlung erfolgt ausschließlich zur Inanspruchnahme der Fahndungshilfe.
Ist die Fahndungshilfe aus polizeilicher Sicht entbehrlich, erhalten Sie hierüber unverzüglich eine schriftliche Mitteilung. Vorsorglich wird bereits an dieser Stelle darauf hingewiesen, dass Sie sich anschließend bei einer Fortsetzung Ihrer Maßnahmen nicht mehr auf das Ersuchen der Polizeiinspektion Magdeburg berufen dürfen. Eine erfolgte Nutzung des Internets zu Zwecken der Fahndungshilfe ist umgehend zu beenden.“
Impressum: Polizeiinspektion Magdeburg Polizeirevier Harz Pressebeauftragter Plantage 3 38820 Halberstadt Tel: 03941/674 - 204 Fax: 03941/674 - 130 Mail: presse.prev-hz@polizei.sachsen.-anhalt.de