Pressemitteilung: 56/2024
Halle (Saale), Magdeburg, Dessau, den 04.06.2024

Haushalt 2024 des Landkreises Mansfeld-Südharz mit Auflagen bestätigt

Das Landesverwaltungsamt hat die Haushaltssatzung 2024 des Landkreises Mansfeld-Südharz bestätigt, allerdings mit der Anordnung verknüpft, dass spätestens mit der Haushaltssatzung 2025 ein den gesetzlichen Anforderungen entsprechendes Haushaltskonsolidierungskonzept zu beschließen ist. Damit soll einem weiteren Anstieg der Liquiditätskredite und des Haushaltsdefizits entgegengewirkt werden.

„Insgesamt ist die Haushaltskonsolidierung eine der wichtigsten Aufgaben des Landkreises. Es geht darum, die Leistungsfähigkeit zu sichern, denn nur so kann in die Zukunft investiert werden.“, so Thomas Pleye, Präsident des Landesverwaltungsamtes.

Der Landkreis erklärte im Rahmen des Prüfungsverfahrens, dass er den Erlass einer Haushaltssperre in Höhe von 10 % der geplanten Haushaltsansätze beabsichtige. Das bedeutet, dass Aufwendungen, die 90 % der jeweiligen Haushaltsansätze übersteigen, einer gesonderten Überprüfung unterzogen werden.

Der Höchstbetrag der Liquiditätskredite in Höhe von 159 Mio. Euro wird genehmigt. Zudem kann der Landkreis Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von 124,2 Mio. EUR in Anspruch nehmen. Diese wurden durch das Landesverwaltungsamt angesichts der äußerst angespannten Haushaltslage des Landkreises um 1,5 Mio. EUR gekürzt. Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen musste um 5,5 Mio. EUR auf 4,0 Mio. EUR gesenkt werden.

Von einschneidenderen Maßnahmen – insbesondere einer Beanstandung des Haushaltes – wurde im Hinblick auf die Notwendigkeit der Aufrechterhaltung der Zahlungsfähigkeit des Landkreises abgesehen. Zudem kann nur so sichergestellt werden, dass Fördermittel für Investitionsmaßnahmen im Rahmen des Strukturwandels abgerufen werden können, da nur mit einem vollziehbaren Haushalt die Bereitstellung des erforderlichen Eigenanteils des Landkreises erfolgen kann.

Trotz der außerordentlich schwierigen Haushaltslage sind verschiedene Investitionen im Landkreis geplant. Hier sind der weitere Breitbandausbau, die Erneuerung der Kreisstraßen sowie die Errichtung der Regionalen Gesundheitszentren in Hettstedt und Sangerhausen („REGENT“) zu nennen.

Zudem bestätigte das Landesverwaltungsamt Heilungssatzungen zur Festsetzung der Kreisumlagesätze für die Jahre 2017 bis 2021 sowie 2023. Diese waren notwendig geworden, weil in mehreren gerichtlichen Entscheidungen festgestellt worden war, dass das bisherige Verfahren zur Festsetzung der Umlagesätze nicht vollständig den gesetzlichen Vorgaben entsprach. Durch diese Entscheidungen erhält der Landkreis die Möglichkeit, die finanziellen Folgen der seit Jahren laufenden gerichtlichen Auseinandersetzungen zur Kreisumlage zu stemmen und gemeinsam mit den kreisangehörigen Gemeinden zukünftig einvernehmliche Lösungen zu finden.

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