Polizeimeldung: 282 / 2024
Magdeburg, den 22.06.2024

Polizeimeldungen

Verkehrs- und Kriminalitätslage

 

Alkoholisierter Fahrer verursacht Verkehrsunfall

Am Freitag, 21.06.2024, gegen 06:50 Uhr kam es in der Theodor-Kozlowski-Straße, in Höhe des dortigen Mühlenwerkes, zu einem Zusammenstoß zwischen einem PKW und einem LKW. Hierbei befuhr ein 63-jähriger Mazda-Fahrer mit seinem PKW die genannte Straße in Richtung Saalestraße und geriet hierbei immer weiter in den Gegenverkehr. Trotz eingeleiteter Gefahrenbremsung des entgegenkommenden LKW-Fahrers, kam es zur Kollision.

Im Rahmen der Unfallaufnahme stellten die Beamten Anzeichen für einen Alkoholkonsum des PKW-Fahrers fest. Der daraufhin durchgeführte Atemalkoholtest bestätigte den Verdacht und ergab ein Ergebnis von über einem Promille. Daher erfolgte im Anschluss eine Blutprobenentnahme. Ebenfalls wurde der Führerschein vor Ort sichergestellt. Der Fahrzeugführer muss sich nun in einem Ermittlungsverfahren wegen Gefährdung und Trunkenheit im Straßenverkehr verantworten.

Da sich beide Fahrzeuge aufgrund des Zusammenstoßes verkeilt hatten, musste die Fahrbahn für die Bergung zeitweilig gesperrt werden.

 

Diebstahl eines Transporters

Bislang unbekannte Täter entwendeten im Zeitraum vom Donnerstag, 20.06.2024, 19:30 Uhr bis Freitag, 21.06.2024, 07:00 Uhr einen Mercedes-Benz Sprinter aus der Lumumbastraße. Fahndungsmaßnahmen zum Fahrzeug wurden eingeleitet.

Sachdienliche Hinweise zu dem Diebstahl werden im Polizeirevier Magdeburg persönlich, telefonisch unter 0391 / 546-3295 oder über das elektronische Polizeirevier (https://polizei.sachsen-anhalt.de/das-sind-wir/polizei-interaktiv/e-revier) entgegengenommen.

 

Ohne Führerschein und alkoholisiert unterwegs

Am Samstag, 22.06.2024, gegen 03:00 Uhr kontrollierten Beamte des Polizeireviers Magdeburg ein Fahrzeug in der Mittagstraße. Hierbei wurde durch die 37-jährige Fahrzeugführerin mitgeteilt, dass sie keinen Führerschein besitzt. Da im weiteren Verlauf auch noch Alkoholgeruch in der Luft festgestellt werden konnte, erfolgte ein Atemalkoholtest, welcher mit etwa einem Promille den anfänglichen Verdacht bestätigte. Nach Durchführung einer gerichtsverwertbaren Atemalkoholmessung wurde gegen die Fahrzeugführerin ein Ordnungswidrigkeitenverfahren bezüglich der Alkoholisierung eröffnet. Ebenfalls wurde ein Ermittlungsverfahren wegen des Fahrens ohne Fahrerlaubnis eingeleitet. Der Fahrzeugschlüssel wurden sichergestellt.

 

(pw/fk)

 

 

 

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