Polizeimeldung: 205/2024
Halberstadt, den 12.07.2024

Polizeimeldungen Polizeirevier Harz

Kriminalitäts- und Verkehrsgeschehen

- Verkehrsunfall nach Flucht unter Alkoholeinfluss (Blankenburg) - Verkehrsunfall mit Personenschaden (Huy OT Dedeleben)

Verkehrsunfall nach Flucht unter Alkoholeinfluss
Blankenburg Am Donnerstag, dem 11. Juli 2024, ereignete sich in der Albert-Schneider-Straße ein Verkehrsunfall. Ein Unfallbeteiligter flüchtete vor einer Polizeikontrolle und steht im Verdacht, unter dem Einfluss von Alkohol gefahren zu sein.        
Nach gegenwärtigem Erkenntnisstand fiel Polizeibeamtem im Rahmen der Streife gegen 23:00 Uhr ein PKW Volvo in der Michaelsteiner Straße auf, der mit augenscheinlich überhöhter Geschwindigkeit fuhr. Die Beamten entschlossen sich, den PKW zu kontrollieren und fuhren ihm nach. Trotz des Einsatzes des Blaulichts und des STOP-Signals hielt der Fahrer des Volvos nicht an und versuchte, sich der Kontrolle durch Flucht zu entziehen.
Dabei gefährdete der 45-jährige Volvofahrer einen Fußgänger in der Herzogstraße, kam im weiteren Verlauf beim Abbiegen von der Straße ab und kollidierte in der Albert-Schneider-Straße mit einem Verkehrszeichen sowie einem Baum.   
Der Fahrer blieb unverletzt. Am PKW, dem Verkehrszeichen und dem Baum entstand ein Sachschaden von schätzungsweise 6.500 Euro. Der PKW war nicht mehr fahrbereit und wurde abgeschleppt.
In der weiteren Folge begründete sich der Verdacht, dass der 45-Jährige alkoholisiert fuhr. Ein Atemalkoholtest ergab einen vorläufigen Wert von 1,60 Promille.
Aufgrund der Feststellungen ordneten die Beamte die Entnahme einer Blutprobe an, stellten den Führerschein sicher und untersagten dem Mann die Weiterfahrt. Weiterhin leiteten die Beamten Ermittlungsverfahren u. a. wegen des Verdachts der Gefährdung des Straßenverkehrs ein.

Verkehrsunfall mit Personenschaden
Huy OT Dedeleben Am Donnerstag, dem 11. Juli 2024, ereignete sich gegen 17:50 Uhr in der Straße Seidenbeutel ein Verkehrsunfall. Ein Unfallbeteiligter steht im Verdacht, nicht im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis gewesen zu sein.       
Nach gegenwärtigem Erkenntnisstand umfuhr die 56-jährige Fahrerin eines PKWs VW ein ordnungsgemäß auf der Straße parkendes Auto und übersah hierbei ein entgegenkommendes Kleinkraftrad des Herstellers Simson. Beide Fahrzeuge kollidierten. Der Simsonfahrer stürzte und verletzte sich leicht. An beiden Fahrzeugen entstand ein Sachschaden von schätzungsweise 5.500 Euro.         
Während der Verkehrsunfallaufnahme stellte sich heraus, dass der 15-jährige Simsonfahrer nicht über eine erforderliche Fahrerlaubnis verfügte. Die Polizeibeamten untersagtem dem 15-Jährigen die Weiterfahrt und leiteten ein Ermittlungsverfahren wegen Fahrens ohne erforderliche Fahrerlaubnis ein.

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